Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

16. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit gemeinnütziger Körperschaften und Vereine. 463 
§ 2. Tatsächliches. Soweit die gemeinnützigen Organisationen zur 
Ausfüllung der Lücken mit eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen 
eingreifen wollen, haben sie ein weit größeres Arbeitsfeld, als vielfach 
angenommen wird. Fast alle besprochenen Richtungen der sozial 
politischen Arbeit kommen hier in Betracht, namentlich Arbeitslosen 
fürsorge, Arbeitsnachweis, Wohnungswesen, Witwen- und Waisenver 
sorgung, weiter hygienische Einrichtungen, Bildungs- und Erziehungs 
wesen usw. Dabei ist nicht zu verkennen, daß manche Veranstaltungen 
sich den reinen Wohltätigkeitsveranstaltungen nähern. Je mehr das 
geschieht, desto weniger wird auf sozialpolitische Wirkung zu rechnen 
sein. Almosen, so unentbehrlich sie unter bestimmten Voraussetzungen 
sind, vermindern nicht, sondern verschärfen in letzter Linie die Klassen 
unterschiede. Es ist deshalb berechtigt, wenn gemeinnützige Organi 
sationen im allgemeinen den Grundsatz aufstellen, daß ihre Veranstal 
tungen nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden können. Ist 
auch das Entgelt auf mäßiger Höhe zu halten, um dem durchschnitt 
lichen Arbeitseinkommen erschwingbar zu sein, so sollte doch in der 
Regel nicht davon abgesehen werden, und wo besondere Umstände 
und Verhältnisse dazu nötigen, anders vorzugehen, empfiehlt es sich. 
Formen und Wege zu wählen, die das in dieser Beziehung oft recht 
empfindliche Ehrgefühl des Arbeiters nicht verletzen. Daß mit dem 
Grundsatz der Entgeltlichkeit viel erreicht werden kann, zeigen u. a. 
die beachtenswerten Erfolge der in Amsterdam bestehenden Vereini 
gung „Ons huis“, die sich die Förderung der Volksbildung durch Bib 
liothek, Lesesaal, Vortrags- und Unterichtskurse, Theater- und Konzert 
aufführungen, Veranstaltung gemeinschaftlicher Reisen usw. angelegen 
sein läßt, aber stets ein — wenn auch geringes —- Entgelt verlangt. 
Es fehlt im In- und Auslande keineswegs an gleichartigen Erfahrungen. 
Die Zahl der Vereinigungen, die sich bestimmten sozialpolitischen 
Aufgaben in anregender, fördernder und selbstschaffender Weise wid 
men, ist sehr beträchtlich. Für einen erheblichen Teil solcher Vereine 
hat das schon genannte AnBBECHTSche Werk über die soziale Wohl 
fahrtspflege in Deutschland die Satzungen abgedruckt. Nur einige 
Beispiele seien hier angeführt. Der Abschwächung der Folgen der 
Arbeitslosigkeit dient u. a. der schon erwähnte 1896 begründete Verein 
„Stadtkölnische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit im Winter“ 
und der 1897 errichtete Zentralverein für Versicherung gegen unver 
schuldete Arbeitslosigkeit in Stuttgart. Beide führen eine eigentliche 
Versicherung durch, an der sich die Arbeiter unter Entrichtung be 
stimmter Beiträge beteiligen können. Für die in diesem Zusammen 
hang wichtige Begründung von Arbeitsnachweisstellen wirkt eine Reihe 
von Vereinen. Hierher gehört der 1883 begründete Zentralverein für 
Arbeitsnachweis zu Berlin, die Vereins verbände in Stuttgart, Karls
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.