4. Kapitel. Wege der Sozialpolitik.
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Rechnung zu tragen und die Einzelverhältnisse richtig zu erfassen.
Es entwickelt sich dadurch leicht eine Schablone des Vorgehens, die
formal gerecht ist, aber sachlich den sozialpolitischen Zweck nicht
überall zu erreichen vermag. Eine so zugespitzte Zentralisation wird
deshalb nur dann mit Erfolg angewendet werden können, wenn die
zu lösende sozialpolitische Aufgabe Verhältnisse betrifft, die nur eine
geringfügige Verschiedenheit der örtlichen Lagerung aufweisen, oder
bei denen die örtliche Verschiedenheit ohne wesentliche Bedeutung ist.
Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, so bedarf es jedenfalls
einer Steigerung der geringen Anpassungsfähigkeit an örtliche Ver
hältnisse. Die Steigerung läßt sich in gewissem Umfange dadurch
erreichen, daß den örtlichen Verwaltungsstellen eine größere Selbst
ständigkeit der Entschließung gewährt wird. Dadurch läßt sich den
Besonderheiten örtlicher Bedürfnisse Rechnung tragen, ohne die Ein
heitlichkeit der Verwaltung aufzuheben.
Die Besonderheit der engeren Bezirke kann aber auch so groß
sein, daß eine Einheitlichkeit der Verwaltung nicht nur entbehrlich,
sondern geradezu nachteilig ist. In solchen Fällen liegt es im Wesen
der Sache, daß die Verwaltung in dezentralisierter Form durchgeführt
wird. In den engeren Bezirken sind selbständige Verwaltungsstellen
mit eigener Entschlußfreiheit zu bilden. Das hat den Vorteil der
engen Anpassung an die örtlichen Verhältnisse; aber es hat auch
eine Zersplitterung der Verwaltungsorgane zur Folge. Das kann zu
einer unwirtschaftlichen Steigerung des Verwaltungsaufwandes führen,
weil gewisse Ausgaben, die bei der Zentralisation nur einmal zu
machen sind, sich jetzt an zahlreichen Stellen wiederholen. Es kann
weiterhin die Folge haben, daß die sozialpolitische Fürsorge in den
einzelnen engeren Gebieten sich sehr ungleich gestaltet und deshalb
zu einer ungerechten Zurücksetzung der arbeitenden Klassen in ge
wissen Gegenden führt. Dem muß entgegengewirkt werden durch
Festlegung von Grundsätzen, die ein zu weites Auseinanderfallen des
Vorgehens der örtlichen Organe zu verhindern imstande sind und so
eine annähernde Gleichmäßigkeit der sozialpolitischen Fürsorge ver
bürgen. So ist z. B. bei der Krankenversicherung vorgegangen. Bei
einem Teile der sozialpolitischen Aufgaben, die an sich eine örtlich
gegliederte Verwaltung erfordern, würde die völlige Isolierung der
einzelnen Organe deren Leistungsfähigkeit beschränken, weil die nötige
Fühlung mit gleichartigen Organen und das wünschenswerte Ineinander
greifen ihrer Arbeit fehlen würde. Solche Verhältnisse liegen beispiels
weise bei den Arbeitsnachweisen vor. Sie verlangen wegen des sehr
engen Zusammenhanges mit den örtlichen Bedürfnissen eine dezentrali
sierte Organisation; aber wenn ihre Tätigkeit mit den Grenzen ihres
engeren Bezirks völlig abschneiden müßte, wenn es nicht möglich wäre,