Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

4. Kapitel. Wege der Sozialpolitik. 
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Rechnung zu tragen und die Einzelverhältnisse richtig zu erfassen. 
Es entwickelt sich dadurch leicht eine Schablone des Vorgehens, die 
formal gerecht ist, aber sachlich den sozialpolitischen Zweck nicht 
überall zu erreichen vermag. Eine so zugespitzte Zentralisation wird 
deshalb nur dann mit Erfolg angewendet werden können, wenn die 
zu lösende sozialpolitische Aufgabe Verhältnisse betrifft, die nur eine 
geringfügige Verschiedenheit der örtlichen Lagerung aufweisen, oder 
bei denen die örtliche Verschiedenheit ohne wesentliche Bedeutung ist. 
Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, so bedarf es jedenfalls 
einer Steigerung der geringen Anpassungsfähigkeit an örtliche Ver 
hältnisse. Die Steigerung läßt sich in gewissem Umfange dadurch 
erreichen, daß den örtlichen Verwaltungsstellen eine größere Selbst 
ständigkeit der Entschließung gewährt wird. Dadurch läßt sich den 
Besonderheiten örtlicher Bedürfnisse Rechnung tragen, ohne die Ein 
heitlichkeit der Verwaltung aufzuheben. 
Die Besonderheit der engeren Bezirke kann aber auch so groß 
sein, daß eine Einheitlichkeit der Verwaltung nicht nur entbehrlich, 
sondern geradezu nachteilig ist. In solchen Fällen liegt es im Wesen 
der Sache, daß die Verwaltung in dezentralisierter Form durchgeführt 
wird. In den engeren Bezirken sind selbständige Verwaltungsstellen 
mit eigener Entschlußfreiheit zu bilden. Das hat den Vorteil der 
engen Anpassung an die örtlichen Verhältnisse; aber es hat auch 
eine Zersplitterung der Verwaltungsorgane zur Folge. Das kann zu 
einer unwirtschaftlichen Steigerung des Verwaltungsaufwandes führen, 
weil gewisse Ausgaben, die bei der Zentralisation nur einmal zu 
machen sind, sich jetzt an zahlreichen Stellen wiederholen. Es kann 
weiterhin die Folge haben, daß die sozialpolitische Fürsorge in den 
einzelnen engeren Gebieten sich sehr ungleich gestaltet und deshalb 
zu einer ungerechten Zurücksetzung der arbeitenden Klassen in ge 
wissen Gegenden führt. Dem muß entgegengewirkt werden durch 
Festlegung von Grundsätzen, die ein zu weites Auseinanderfallen des 
Vorgehens der örtlichen Organe zu verhindern imstande sind und so 
eine annähernde Gleichmäßigkeit der sozialpolitischen Fürsorge ver 
bürgen. So ist z. B. bei der Krankenversicherung vorgegangen. Bei 
einem Teile der sozialpolitischen Aufgaben, die an sich eine örtlich 
gegliederte Verwaltung erfordern, würde die völlige Isolierung der 
einzelnen Organe deren Leistungsfähigkeit beschränken, weil die nötige 
Fühlung mit gleichartigen Organen und das wünschenswerte Ineinander 
greifen ihrer Arbeit fehlen würde. Solche Verhältnisse liegen beispiels 
weise bei den Arbeitsnachweisen vor. Sie verlangen wegen des sehr 
engen Zusammenhanges mit den örtlichen Bedürfnissen eine dezentrali 
sierte Organisation; aber wenn ihre Tätigkeit mit den Grenzen ihres 
engeren Bezirks völlig abschneiden müßte, wenn es nicht möglich wäre,
	        
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