Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

504  IV.  Teil.  Wohlfahrtspolitik  in  bezug  auf  sonstige  Personen  usw.

nügendes  bietet.  Es  wird  sich  kaum  umgehen  lassen,  für  diese  die  Ergänzung ­
  der  normalen  Leistungen  der  Zwangsversicherung  durch  private
Versicherung  Ader  organisierte  Selbsthilfe  von  vornherein  mit  ins  Auge  zu
fassen;  das  bedingt  aber  wieder  Vorkehrungen  gegen  Überversicherung,
und  in  solchen  Vorkehrungen  wird  ein  Teil  der  Privatbeamten  leicht  einen
unerwünschten  Eingriff  in  sein  Selbstbestimmungsrecht  erblicken.  Da
sich  —  wie  erwähnt  —  eine  organisierte  Selbsthilfe  in  beachtenswertem ­
  Umfange  entwickelt  hat,  wird  Sorge  getragen  werden  müssen,
daß  die  betreffenden  Organe  nicht  in  ihrer  Entwicklung  unterbunden
werden.  Ob  es  möglich  ist,  sie  an  der  Durchführung  der  eventuellen
reichsgesetzlichen  Zwangsversicherung  selbst  zu  beteiligen  —  etwa  in
ähnlicher  Weise  wie  die  Hilfskassen  bei  der  Krankenversicherung  —
läßt  sich  noch  nicht  entscheiden.  Die  Überwindung  aller  solcher
Schwierigkeiten  ist  viel  schwerer,  als  sich  manche  der  Wortführer  der
Bewegung  vorzustellen  scheinen.  Die  Schwierigkeiten  zeigen  sich
nicht,  solange  man  das  Ziel  nur  ganz  allgemein  bezeichnet  oder  nur
gewisse  grundsätzliche  Forderungen  aufstellt.  Erst  bei  der  mühevollen
Kleinarbeit,  die  nötig  ist,  um  solche  Grundsätze  in  eine  praktisch  verwertbare ­
  gesetzgeberische  Form  zu  kleiden,  wird  es  klar,  welche
Hindernisse  und  Widerstände  aus  dem  Wege  zu  räumen  sind.

19.  Kapitel.  Die  Dienstboten.

§  1.  Allgemeine  Gesichtspunkte.  Die  „häuslichen  Dienstboten“,
d.  h.  die  im  Haushalt  ihres  Arbeitgebers  lebenden  Dienstboten,  um  die
es  sich  hier  allein  handelt,  stellen  eine  keineswegs  kleine  Bevölkerungsschicht ­
  dar,  die  freilich  in  den  einzelnen  Ländern  und  Bezirken  eine
sehr  verschiedene  relative  Bedeutung  hat.  In  Deutschland  hat  die

Berufszählung  von  1895:  1339  316  häusliche  Dienstboten  oder  6,1  %  der
erwerbstätigen  Bevölkerung  (darunter  1313957  weibliche)  ergeben

gegen  1324  924  (darunter  1282414  weibliche)  im  Jahre  1882.  Bei  der
deutschen  Volkszählung  vom  1.  Dezember  1900  wurden  1337  721  Dienstboten ­
  für  häusliche  Dienste  ermittelt  (2,5  °/o  der  Gesamtbevölkerung).
Davon  lebten  in  Haushaltungen  mit:

2  Personen

5
6
7  und  8
9  und  10
11  und  mehr

72  576  =  2,0  %
145  544  =  2,4  °/o
182  884  =-  2,2  °/o
199  926  =  2,3  °/o
185  496  =  2,3  >
264  229  =  2,3  °/o
137  856  =  2,8  °/o
148  810  =  5,9%  •

der  ganzen  in  der  Haushaltungsgruppe
  lebenden  Bevölkerung ­


Das  Bedürfnis,  Dienstboten  heranzuziehen,  ist  hiernach  in  kleinen
wie  in  großen  Haushaltungen  vorhanden.  Aus  dem  Umstande,  daß
erst  bei  den  größten  Haushaltungen  der  Prozentsatz  größer  wird,  darf
            
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