Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

19. Kapitel. Die Dienstboten. 
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stand, daß die Dienstboten überwiegend weiblichen Geschlechts sind, 
erschwert an und für sich die Durchführung von Koalitionen. Woll 
ten sich z. B. die weiblichen Dienstboten zur gemeinsamen Nieder 
legung der Arbeit verbinden, so müssen sie fast ausnahmslos entweder 
in ihre eigenen — vielfach auswärts wohnenden — Familien zurück 
kehren oder sich in der gewerblichen Arbeit Unterkommen suchen. 
Denn daß sie längere Zeit in größerer Zahl ohne Arbeit und ohne 
eigene Wohnung in den Städten existieren könnten, ist ausgeschlossen 
und würde schon aus sittenpolizeilichen Rücksichten nicht geduldet 
werden können. Gehen sie aber in ihre Familien zurück oder finden 
sie gewerbliche Beschäftigung, so ist die damit eintretende Zersplitte 
rung der Streikenden geeignet, der Bewegung Kraft und Bedeutung 
zu rauben. Für die in Fabriken eingetretenen Dienstboten geht als 
dann überhaupt das Interesse an der Bewegung verloren. Nur unter 
ganz besonderen Umständen könnte ein Streik der Dienstboten prak 
tische Bedeutung gewinnen. Dazu kommt, daß ein erheblicher Teil 
der Dienstboten bei einem Streik gar nicht interessiert sein würde. 
Ihre Lage ist vielfach günstiger, ihre Arbeit zwar länger, aber viel 
fach weniger anstrengend, einseitig und ungesund als die der Arbeite 
rinnen in gewerblichen Betrieben, und gegenüber ihren Arbeitgebern 
haben sie sich trotz der einengenden Bestimmungen der Gesindeordnungen 
doch nicht selten infolge des fast allgemein in größeren Städten herr 
schenden Dienstbotenmangels eine Stellung verschafft, bei der nur noch 
in äußerlicher Beziehung von Unterordnung und Abhängigkeit die 
Rede sein kann. Gewiß müssen sich Dienstboten oft viel gefallen 
lassen; aber die Dienstherrschaften müssen sich oft noch viel mehr 
von den Dienstboten gefallen lassen. Nur eine rein theoretische und 
einseitige Betrachtung der Dinge kann das übersehen. Was kann 
ein Streik unter solchen Umständen den beteiligten Dienstboten für 
Vorteile bringen? Auch die Gewährung voller Koalitionsfreiheit wird 
deshalb besondere praktische Bedeutung nicht haben. Gerade aus 
dieser Erwägung heraus würde aber auch ein Bedenken gegen die 
Aufhebung der Beschränkungen und Strafbestimmungen gegen die 
Dienstbotenkoalitionen nicht bestehen. Die ganze Frage wird auf 
beiden Seiten weit überschätzt. 
Auch die Bildung dauernder Koalitionen der Dienstboten wird er 
schwert sowohl durch den häufigen Stellenwechsel, als auch durch den 
Umstand, daß viele Dienstboten durch Heirat aus diesem Beruf wieder 
ausscheiden. Neuerdings sind in Berlin mehrere Vereine entstanden: 
1899 der Hilfsverein für weibliches Hauspersonal, der Unterstützung 
bei längerer unverschuldeter Stellenlosigkeit, Rechtsschutz bei Streitig 
keiten, gute Arbeitsbedingungen, unentgeltlichen Arbeitsnachweis, Un 
terstützung und Belehrung, Darlehensgewährung, Errichtung eines
	        
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