19. Kapitel. Die Dienstboten.
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stand, daß die Dienstboten überwiegend weiblichen Geschlechts sind,
erschwert an und für sich die Durchführung von Koalitionen. Woll
ten sich z. B. die weiblichen Dienstboten zur gemeinsamen Nieder
legung der Arbeit verbinden, so müssen sie fast ausnahmslos entweder
in ihre eigenen — vielfach auswärts wohnenden — Familien zurück
kehren oder sich in der gewerblichen Arbeit Unterkommen suchen.
Denn daß sie längere Zeit in größerer Zahl ohne Arbeit und ohne
eigene Wohnung in den Städten existieren könnten, ist ausgeschlossen
und würde schon aus sittenpolizeilichen Rücksichten nicht geduldet
werden können. Gehen sie aber in ihre Familien zurück oder finden
sie gewerbliche Beschäftigung, so ist die damit eintretende Zersplitte
rung der Streikenden geeignet, der Bewegung Kraft und Bedeutung
zu rauben. Für die in Fabriken eingetretenen Dienstboten geht als
dann überhaupt das Interesse an der Bewegung verloren. Nur unter
ganz besonderen Umständen könnte ein Streik der Dienstboten prak
tische Bedeutung gewinnen. Dazu kommt, daß ein erheblicher Teil
der Dienstboten bei einem Streik gar nicht interessiert sein würde.
Ihre Lage ist vielfach günstiger, ihre Arbeit zwar länger, aber viel
fach weniger anstrengend, einseitig und ungesund als die der Arbeite
rinnen in gewerblichen Betrieben, und gegenüber ihren Arbeitgebern
haben sie sich trotz der einengenden Bestimmungen der Gesindeordnungen
doch nicht selten infolge des fast allgemein in größeren Städten herr
schenden Dienstbotenmangels eine Stellung verschafft, bei der nur noch
in äußerlicher Beziehung von Unterordnung und Abhängigkeit die
Rede sein kann. Gewiß müssen sich Dienstboten oft viel gefallen
lassen; aber die Dienstherrschaften müssen sich oft noch viel mehr
von den Dienstboten gefallen lassen. Nur eine rein theoretische und
einseitige Betrachtung der Dinge kann das übersehen. Was kann
ein Streik unter solchen Umständen den beteiligten Dienstboten für
Vorteile bringen? Auch die Gewährung voller Koalitionsfreiheit wird
deshalb besondere praktische Bedeutung nicht haben. Gerade aus
dieser Erwägung heraus würde aber auch ein Bedenken gegen die
Aufhebung der Beschränkungen und Strafbestimmungen gegen die
Dienstbotenkoalitionen nicht bestehen. Die ganze Frage wird auf
beiden Seiten weit überschätzt.
Auch die Bildung dauernder Koalitionen der Dienstboten wird er
schwert sowohl durch den häufigen Stellenwechsel, als auch durch den
Umstand, daß viele Dienstboten durch Heirat aus diesem Beruf wieder
ausscheiden. Neuerdings sind in Berlin mehrere Vereine entstanden:
1899 der Hilfsverein für weibliches Hauspersonal, der Unterstützung
bei längerer unverschuldeter Stellenlosigkeit, Rechtsschutz bei Streitig
keiten, gute Arbeitsbedingungen, unentgeltlichen Arbeitsnachweis, Un
terstützung und Belehrung, Darlehensgewährung, Errichtung eines