Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

5.  Kapitel.  Träger  und  Organe  der  Sozialpolitik.

49

bis  1875  in  Tätigkeit,  1885  von  neuem  eingerichtet),  1876  Kentucky,
1877  Ohio,  1878  Neujersey,  1879  Missouri,  Illinois,  Indiana,  1883
Neuyork,  Kalifornien,  Michigan,  Wisconsin,  1884  Jova,  Maryland,
1885  Kansas,  1887  Maine,  Minnesota,  Nordcarolina,  Colorado,
Khode-Island,  Nebraska,  1889  Westvirginia,  1890  Arkansas,  Norddakota, ­
  1891  Neumexiko,  Tennessee,  1893  New-Hampshire  und
Montana,  1897  Washington,  1898  Virginia,  1899  Idaho,  1900  Louisiana. ­
  Außer  den  einzelstaatlichen  Arbeitsämtern  besteht  seit  1884
das  United  States  Department  of  Labor  als  arbeitsstatistische  Zentralstelle ­
  des  Gesamtstaates.  Diese  war  anfangs  dem  Department  of  the
Inferior  unterstellt,  ist  ihm  aber  seit  1888  als  selbständiges  Department
gleichgestellt.  Als  der  Aufklärung  der  breiten  Volksschichten  dienende
Zeitschrift  erscheint  seit  1895  das  Bulletin  of  the  Department  of  Labor.
Auch  mit  der  Errichtung  des  Unionamtes  sind  die  Vereinigten  Staaten
noch  den  übrigen  Ländern  vorausgeeilt.  Großbritannien,  das  erste
der  übrigen  Länder,  das  ein  ähnliches  Organ  schuf,  übertrug  1886  die
Obliegenheiten  einer  arbeitsstatistischen  Zentralstelle  der  Handelsabteilung ­
  des  Board  of  trade,  in  die  ein  besonderer  Labour  correspondent
  berufen  wurde.  Im  Jahre  1893  wurde  eine  Umgestaltung  vorgenommen. ­
  Ihr  Ergebnis  ist  das  Labour  Department  beim  Board  of
trade,  eine  mit  größerem  Personal  und  Etat  ausgerüstete  Zentralstelle,
die  seit  1893  eine  auf  weite  Kreise  berechnete  „Labour  Gazette“  herausgibt. ­
  Die  Labour  Gazette  ist  weniger  mit  großen  Aufsätzen,  wie
sie  im  Bulletin  des  United  States  Department  ot  Labor  eine  erhebliche
Rolle  spielen,  als  mit  kurzen  Mitteilungen  tatsächlicher  Art  gefüllt.
Auch  in  Canada  und  in  verschiedenen  englischen  Kolonien  in  Australien
bestehen  sozialstatistische  Arbeitsämter,  zum  Teil  mit  noch  anderen
Aufgaben.
Die  Schweiz  suchte  1887  eine  arbeitsstatistische  Zentralstelle
dadurch  zu  schaffen,  daß  sie  dem  vom  „Schweizerischen  Arbeiterbund“
gegründeten  „Arbeitersekretariat“  einen  Zuschuß  aus  Bundesmitteln
gewährte.  Der  Zuschuß  war  anfangs  5000  Frs.,  seit  1888:10000  Frs.,
seit  1891:20000  Frs.  und  seit  1896:25000  Frs.  Frankreich  folgte
1891  mit  dem  Office  du  travail,  einer  dem  Handelsminister  unmittelbar ­
  unterstellten  Zentralstelle.  Ihre  populäre  Zeitschrift  „Bulletin  de
l’office  du  travail“  erscheint  seit  1894.  In  demselben  Jahre  wurde
auch  in  Neuseeland  ein  Labour  department  errichtet.  Im  Jahre  1894
begründete  in  Belgien  eine  königliche  Verordnung  als  arbeitsstatistische ­
  Zentralstelle  das  Office  du  travail,  das  dem  1895  vom  Ministerium
für  Ackerbau,  Industrie,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten  abgezweigten
Ministerium  für  Industrie  und  Arbeit  unterstellt  ist.  Seine  Revue  du
travail  dient  der  Aufklärung  der  breiten  Volksschichten.  In  demselben ­
  Jahr  hat  Spanien  im  Ministerium  des  Innern  eine  Abteilung
Van  der  Borght,  Grundz.  d.  Sozialpolitik.  4
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.