Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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1.  Teil.  Allgemeines.

in  dem  sozialpolitischen  Vorgehen,  und  die  tatsächlichen  Verhältnisse
entsprechen  dem  in  allen  Kulturstaaten  im  großen  und  ganzen,  wenn
auch  im  einzelnen  nicht  immer  das  zweckmäßigste  Vorgehen  gewählt
sein  mag.
.  Daß  die  praktische  sozialpolitische  Arbeit  Organe  verschiedensten ­
  Charakters  —  staatliche,  kommunale  und  private  —  heranziehen
muß,  ist  hiernach  selbstverständlich  und  wird  sich  in  den  folgenden
Paragraphen  deutlich  zeigen.  Die  Organe  nach  diesem  mehr  äußerlichen ­
  Gesichtspunkt  zu  gruppieren,  würde  dem  Ziel  der  Darstellung
nicht  entsprechen,  weil  dadurch  die  gleichem  Zwecke  dienenden  Organe
voneinander  getrennt  werden  müßten.  Es  erschien  zweckmäßiger,  die
Organe  nach  ihrer  Zweckbestimmung  zu  gruppieren.
S  2.  Organe  zur  Feststellung  der  tatsächlichen  Verhältnisse.  Schon
in  §  1  ist  kurz  hervorgehoben,  daß  die  Pflege  der  Sozialstatistik  von  besonderer ­
  Bedeutung  ist.  Darüber  besteht  keinerlei  Meinungsveschiedenheit.
  Es  bedarf  möglichst  vollständiger  und  zuverlässiger  Aufklärungaller
  tatsächlichen  Verhältnisse  in  bezug  auf  die  arbeitenden  Klassen
und  ihre  gesamte  Lage,  wie  sie  sich  aus  dem  wechselnden  Umfang
der  Arbeitsgelegenheit,  aus  der  Lage  des  Arbeitsmarktes  und  der
Produktion  überhaupt,  aus  der  Stellung  beim  Abschluß  des  Arbeitsvertrages ­
  und  bei  Festsetzung  des  Lohnes  und  sonstiger  Arbeitsbedingungen, ­
  aus  der  materiellen,  geistigen  und  sittlichen  Lebensführung ­
  des  Arbeiterstandes,  aus  den  dem  Arbeitsverhältnis  entspringenden ­
  Rechtsstreitigkeiten  und  Interessenkämpfen,  aus  den  Wohnungsverhältnissen, ­
  aber  auch  aus  den  bisherigen  öffentlichen  und  privaten
sozialpolitischen  Maßnahmen  ergibt.  Eine  Fülle  von  einzelnen  Gruppen
sozialer  Erscheinungen  muß  zu  dem  Zwecke  festgestellt  und  dauernd
beobachtet  werden.  Kein  Kulturstaat  kann  diese  Aufgabe  ungelöst
lassen.  Eine  wirklich  ausreichende  Aufklärung  der  gesamten  Lebensverhältnisse ­
  ist  aus  einem  doppelten  Grunde  unentbehrlich.  Zuerst
ermöglicht  sie  es,  die  auftretenden  Klagen  und  die  lautwerdende  Kritik
über  die  Lage  der  arbeitenden  Klassen  auf  ihre  Berechtigung  zu
prüfen  und  nötigenfalls  auf  das  rechte  Maß  zurückzuführen.  Diese
Aufgabe  ist  von  durchaus  nicht  zu  unterschätzender  Bedeutung  für
das  Gesamtinteresse.  Es  ist  bedauerlich,  aber  erklärlich,  daß  Klagen
und  Kritik  vielfach  übertrieben  werden,  um  einen  tieferen  Eindruck
auf  die  Arbeitermassen  zu  gewinnen,  auf  deren  Eroberung  sich  die
Agitationen  richten.  Die  politischen  Vertreter  des  Sozialismus  haben
darin  manche  Schuld  auf  sich  geladen,  und  auch  nichtsozialistische
Kritiker  haben  oft  das  rechte  Maß  überschritten.  Manche  Erscheinung,
die  als  großer  Übelstand  hingestellt  wird,  erweist  sich  bei  genauer
Untersuchung  ihrer  Einzelheiten,  Ursachen  und  Wirkungen  als  bei
weitem  weniger  bedenklich;  mancher  Übelstand,  der  agitatorisch  ver ­
            
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