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I. Teil. Allgemeines.
wird, die so gewonnene Sachkenntnis der sozialpolitischen Arbeit dienst
bar zu machen. Darin liegt ein gewisser Schutz gegen Fehlgriffe und
eine gewisse Stärkung der Widerstandskraft gegen das Andrängen
unausgereifter Pläne, an denen gerade bei den mit den Verhältnissen
nicht besonders vertrauten, aber von sozialpolitischem Eifer erfüllten
Personen durchaus kein Mangel ist. Einen besonderen Wert kann die
gutachtliche Funktion noch dadurch gewinnen, daß die sozialstatistische
Zentralstelle vielfach durch mündliche Vernehmung unmittelbar be
teiligter Personen — Arbeitgeber wie Arbeitnehmer — die Tatsachen
zu erforschen suchen muß und so in besonders enge Fühlung mit den
Anschauungen der Praktiker kommt.
Wesentlich weiter gehen über den Rahmen der eigentlichen Sozial
statistik hinaus die Aufgaben der amerikanischen und belgischen Zen
tralstelle. Das zentrale Arbeitsamt der Vereinigten Staaten soll zu
nächst u. a. nützliche Erkundigungen einholen und verbreiten über
„die Mittel zur Förderung der materiellen, sozialen, geistigen und sitt
lichen Wohlfahrt der arbeitenden Klassen“. Das berührt sich noch
mit den besprochenen gutachtlichen Obliegenheiten. Wichtiger und
dem genannten Amte eigentümlich ist die Ausdehnung seiner Erhebungen
und Untersuchungen auf Fragen, die kaum zur Sozialstatistik gerechnet
werden können und anderswo auch tatsächlich nicht dazu gerechnet
werden, wie Ermittelung der Produktionskosten zollpflichtiger Artikel,
Feststellung der Einwirkung der Zollgesetze und Währungsverhältnisse
auf die landwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere in bezug auf hypo
thekarische Verschuldung, Aufklärung des Herrschaftsbereiches der
Trusts und ihres Einflusses auf Produktion und Preise usw. Derartige
Aufgaben werden in anderen Ländern nicht mehr den sozialstatistischen
Zentralstellen zugewiesen, wohl besonders deshalb, weil sie das Arbeits
gebiet dieser Stellen nicht nur umfangreicher und weniger übersicht
lich gestalten, als es erwünscht ist, sondern auch mit Erhebungen be
lasten, die vielfach ganz anders durchgeführt werden müssen, als die
jenigen von sozialstatistischem Charakter im üblichen Sinne, und weil
dadurch Elemente fremden Wesens in den Aufgabenkreis der Sozial
statistik hineingetragen werden. Natürlich sind die Erwägungen, von
denen andere Länder ausgehen, für die Vereinigten Staaten nicht
maßgebend. Aber ebensowenig kann das amerikanische Vorgehen für
andere Länder ohne weiteres als Vorbild gelten.
Das belgische Office du travail vollends überschreitet den Rahmen
der Sozialstatistik in bedeutendem Umfange. Das Amt hat 5 Sektionen.
Die erste hat die eigentliche Pflege der Sozialstatistik, die aber hier
auch auf Gebiete des Armenwesens ausgedehnt wird. Die zweite
Sektion befaßt sich mit der Ausarbeitung der dem Parlament vorzu
legenden sozialpolitischen Gesetzentwürfe, mit der Begutachtung der