Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

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I. Teil. Allgemeines. 
damit verbundenen wachsenden Verbitterung- und Entfremdung von 
Arbeiter und Arbeitgeber Einhalt zu tun durch Beratung und Ver 
ständigung über gemeinsame Angelegenheiten insbesondere aus dem 
Arbeitsverhältnis; b) die Rechte und Interessen der Arbeiter sicher 
zu stellen und zu fördern und so den Arbeiterstand in seinem Bestreben, 
eine größere Anteilnahme an den geistigen und materiellen Gütern der 
Kultur zu erlangen, wirksam zu unterstützen.“ 
„Es ist deshalb die Schaffung solcher Arbeitskammern als eine der 
nächsten und wichtigsten Aufgaben der deutschen Sozialpolitik anzu 
sehen. In diesem Sinne ersucht die Versammlung die Regierung und 
die Volksvertreter, in den Parlamenten baldmöglichst die geeigneten 
Schritte zur Verwirklichung der Arbeitskammern einzuleiten, und ver 
pflichtet die Teilnehmer des Kongresses, für diesen Gedanken in ihren 
Korporationen lebhafte Propaganda zu machen.“ 
Außerdem wurde noch in einem Zusatz ausgesprochen, daß die 
Wahlen zu diesen Arbeitskammern nach den Grundsätzen der obli 
gatorisch einzuführenden Verhältsniswahlen zu erfolgen haben. 
Bemerkenswert ist, daß in den vorhergehenden Verhandlungen 
der Gedanke einseitiger Arbeiterkammern als aussichtslos und den 
Klassenkampf verschärfend entschieden abgelehnt wurde. Inwieweit 
etwa die in den Gewerbegerichten vorhandenen Ansätze auszubauen 
seien, läßt die Resolution unentschieden. Aus den Ausführungen des 
Referenten ließ sich entnehmen, daß man da, wo sich Berührungs 
punkte zwischen Arbeitskammer und Gewerbegericht befinden, ein Zu 
sammenarbeiten beider für angezeigt hält. Das deutet darauf hin, 
daß an sich die Arbeitskammern als selbständige Organisation neben 
den Gewerbegerichten gedacht sind. 
Die vorgeführten Tatsachen lassen erkennen, daß die Angelegen 
heit große Schwierigkeiten bietet namentlich wegen der beruflichen 
und der lokalen Verschiedenheiten der Interessen. Die lokalen In 
teressenverschiedenheiten würden sich durch Bildung einer größeren 
Zahl von Kammern für kleinere Bezirke berücksichtigen lassen. Den 
beruflichen Interessen Verschiedenheiten würde in diesen lokalen Kammern 
durch besondere Abteilungen in gewissem Umfange Rechnung getragen 
werden können. Die einschlägigen Gesetze und Verordnung in Belgien, 
den Niederlanden und Frankreich haben dem auch Ausdruck zu geben 
gesucht; ebenso der obenerwähnte Vorschlag, berufliche Gewerbegerichts 
sektionen zur Grundlage einer organisierten Interessenvertretung zu 
machen. Auf dem ersten deutschen Arbeiterkongreß zu Frankfurt a. M. 
(Oktober 1903) ist einer beruflichen Gliederung der lokalen Arbeits 
kammern das Wort geredet worden. An sich würde, wie schon im 
Eingang dieses Paragraphen dargelegt ist, die Zusammensetzung solcher 
örtlichen Interessenvertretungen und ihrer beruflichen Abteilungen aus
	        
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