Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

damit  verbundenen  wachsenden  Verbitterung-  und  Entfremdung  von
Arbeiter  und  Arbeitgeber  Einhalt  zu  tun  durch  Beratung  und  Verständigung ­
  über  gemeinsame  Angelegenheiten  insbesondere  aus  dem
Arbeitsverhältnis;  b)  die  Rechte  und  Interessen  der  Arbeiter  sicher
zu  stellen  und  zu  fördern  und  so  den  Arbeiterstand  in  seinem  Bestreben,
eine  größere  Anteilnahme  an  den  geistigen  und  materiellen  Gütern  der
Kultur  zu  erlangen,  wirksam  zu  unterstützen.“
„Es  ist  deshalb  die  Schaffung  solcher  Arbeitskammern  als  eine  der
nächsten  und  wichtigsten  Aufgaben  der  deutschen  Sozialpolitik  anzusehen. ­
  In  diesem  Sinne  ersucht  die  Versammlung  die  Regierung  und
die  Volksvertreter,  in  den  Parlamenten  baldmöglichst  die  geeigneten
Schritte  zur  Verwirklichung  der  Arbeitskammern  einzuleiten,  und  verpflichtet ­
  die  Teilnehmer  des  Kongresses,  für  diesen  Gedanken  in  ihren
Korporationen  lebhafte  Propaganda  zu  machen.“
Außerdem  wurde  noch  in  einem  Zusatz  ausgesprochen,  daß  die
Wahlen  zu  diesen  Arbeitskammern  nach  den  Grundsätzen  der  obligatorisch ­
  einzuführenden  Verhältsniswahlen  zu  erfolgen  haben.
Bemerkenswert  ist,  daß  in  den  vorhergehenden  Verhandlungen
der  Gedanke  einseitiger  Arbeiterkammern  als  aussichtslos  und  den
Klassenkampf  verschärfend  entschieden  abgelehnt  wurde.  Inwieweit
etwa  die  in  den  Gewerbegerichten  vorhandenen  Ansätze  auszubauen
seien,  läßt  die  Resolution  unentschieden.  Aus  den  Ausführungen  des
Referenten  ließ  sich  entnehmen,  daß  man  da,  wo  sich  Berührungspunkte ­
  zwischen  Arbeitskammer  und  Gewerbegericht  befinden,  ein  Zusammenarbeiten ­
  beider  für  angezeigt  hält.  Das  deutet  darauf  hin,
daß  an  sich  die  Arbeitskammern  als  selbständige  Organisation  neben
den  Gewerbegerichten  gedacht  sind.
Die  vorgeführten  Tatsachen  lassen  erkennen,  daß  die  Angelegenheit ­
  große  Schwierigkeiten  bietet  namentlich  wegen  der  beruflichen
und  der  lokalen  Verschiedenheiten  der  Interessen.  Die  lokalen  Interessenverschiedenheiten ­
  würden  sich  durch  Bildung  einer  größeren
Zahl  von  Kammern  für  kleinere  Bezirke  berücksichtigen  lassen.  Den
beruflichen  Interessen  Verschiedenheiten  würde  in  diesen  lokalen  Kammern
durch  besondere  Abteilungen  in  gewissem  Umfange  Rechnung  getragen
werden  können.  Die  einschlägigen  Gesetze  und  Verordnung  in  Belgien,
den  Niederlanden  und  Frankreich  haben  dem  auch  Ausdruck  zu  geben
gesucht;  ebenso  der  obenerwähnte  Vorschlag,  berufliche  Gewerbegerichtssektionen ­
  zur  Grundlage  einer  organisierten  Interessenvertretung  zu
machen.  Auf  dem  ersten  deutschen  Arbeiterkongreß  zu  Frankfurt  a.  M.
(Oktober  1903)  ist  einer  beruflichen  Gliederung  der  lokalen  Arbeitskammern ­
  das  Wort  geredet  worden.  An  sich  würde,  wie  schon  im
Eingang  dieses  Paragraphen  dargelegt  ist,  die  Zusammensetzung  solcher
örtlichen  Interessenvertretungen  und  ihrer  beruflichen  Abteilungen  aus
            
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