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37. KAPITEL.
Der Einhaltsbefehl bei Arbeitskonflikten.
Keine Waffe ist gegen die Gewerkschaften mit solch unheilvoller
Wirkung benutzt worden, wie der gerichtliche Einhaltsbefehl.
Mit seiner Hilfe sind sie durch schwere Strafen verhindert worden,
ihre Rechte auszuüben und gezwungen worden, Hinge zu tun, die
zu verweigern sie ein Recht hatten. Es ist schwer, in ruhigem
Tone von der giftigen Gemeinheit zu sprechen, die solche Angriffe
darstellten, und die arbeitenden Klassen können wie jeder
rechtlich gesinnte Mann in ihnen nicht weniger als ein Justizverbrechen
erblicken.
Die Nützlichkeit und Notwendigkeit des Einhaltsbefehls an
sich, wie er von englischen und amerikanischen Gerichten bis 1890
angewandt wurde, soll hier nicht in Frage gestellt werden. Innerhalb
seines zuständigen Gebietes bedeutet derselbe die Aufrechterhaltung
des Status quo bis zur Gerichtsentscheidung, wo eine
beabsichtigte oder begonnene Handlung eine nicht wieder gutzumachende
oder im Schaden nicht abschätzbare Veränderung eines
bestehenden Eigentumes bedeuten würde. Aber dieser Weg, die
Entstehung zivilrechtlicher Ansprüche durch einen, wenn auch
nicht technisch, so doch praktisch, strafrechtlichen Akt zu hindern,
wurde nun von den Feinden der arbeitenden Klassen zum Zwecke
des Angriffs auf die Arbeiterorganisationen beschritten, und in der
Verdrehung des Gesetzes und der Umkehrung der Absicht des
Gesetzgebers durch die Gerichte zeigte sich, wie durch solche
dehnbare Begriffe jede verfassungsmässige Sicherheit beseitigt und
damit das Fortbestehen einer freien Regierung in Frage gestellt
wdrd.
Auf Antrag und unter vorgeschriebenen Bedingungen erlässt
der Richter einen solchen vorläufigen Einhaltsbefehl gegen eine
bekannte oder unbekannte Person oder gegen alle, die in einer
bestimmten Industrie beschäftigt sind, ohne Verhör und ohne Gelegenheit,
vorher vor ihm zu erscheinen und Gegengründe vorzubringen.
Der Befehl muss also oft auf falscher Information und
kann auf falsch beschworener Voraussetzung beruhen, und diese
Methode der Willkür gibt einem Gericht vorübergehende Gewalt
weit über seine Zuständigkeit hinaus. Der Text dieses Befehls