Full text : Organisierte Arbeit

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treffende  Handlung  begangen  von  einer  Einzelperson  nicht  strafbar
ist;  derselbe  soll  nicht  als  Beschränkung  von  Handel  und  Verkehr ­
  gelten  oder  einer  Beschränkung  oder  einem  Einhaltsbefehl
unterliegen.  Es  soll  hiermit  keine  Befreiung  von  einer  Strafe  ausgesprochen ­
  werden,  welche  ein  anderer  Kongressakt  auferlegt,
aber  ein  solcher  Akt  soll  in  Bezug  auf  Verträge  und  Vereinigungen
im  Sinne  dieses  Gesetzes  abgeändert  werden.“
Alle  Bürger  müssen  vor  Ausschreitungen  der  Gerichte  auf
der  Hut  sein,  und  den  Richtern  ist  die  Vergewaltigung  vor  Augen
zu  führen,  die  entsteht  durch  Verweigerung  der  Verhandlung  vor
Geschworenen.  Das  Oberlandesgericht  von  Westvirginien  hat  das
Gesetz  dieses  Staates  aus  dem  Jahre  1898  für  verfassungswidrig
erklärt,  welches  die  Ausübung  des  Einhaltsbefehls  einschränkt,
mit  der  Begründung,  die  Gerichte  wären  der  Gesetzgebung ­
  gleichgeordnet  und  diese  habe  kein  Recht,  ihre
Macht  oder  ihren  Selbstschutz  zu  beschneiden!
Über  diese  Frage  muss  baldigst  Klarheit  geschaffen  werden,
damit  man  weiss,  ob  andere  Wege  gegen  den  Missbrauch  der
Rechtsgewalt  einzuschlagen  sind.  Stimmungen  und  Ansichten  der
Gerichte  wechseln  und  bieten  in  keiner  Weise  genügende  Garantien.
Durch  das  Martyrium  der  Arbeiter  für  die  gute  Sache  kommen
die  Gerichte  vielleicht  zu  der  Einsicht,  dass  sie  vom  Wege  ihrer
Aufgaben  abgewichen  sind.  Ein  Jahrzehnt  unlogischer,  barbarischer
und  böswilliger  Rechtsprechung  erschüttert  noch  nicht  meine
Achtung  vor  der  Einrichtung  als  solcher,  aber  wenn  wir  die  Beschaffenheit, ­
  der  Männer  nicht  ändern  können,  die  für  solche  Urteile
verantwortlich  sind,  und  die  Exekutive  bei  Ernennung  der  Richter
nicht  im  Auge  behält,  dass  Rechtsprechung  und  Gesetzgebung  zu
trennen  sind,  dann  haben  wir  auf  einen  Zusatz  zur  Verfassung
hinzuarbeiten,  welcher  diese  Grenze  schärfer  zieht,  und  die  Rechtsprechung ­
  hindert,  mit  der  Gesetzesauslegung  auch  Gesetzgebung
zu  verquicken.
Was  nun.  die  Stellung  der  Gewerkschaften  anbelangt,  so  ist
ihre  Hauptaufgabe  die  Agitation  gegen  solche  rechtliche  Übergriffe. ­
  Verbietet  aber  der  Einhaltsbefehl  willkürlich  eine  rechtmässige ­
  Handlung,  so  ist  es  Pflicht  jedes  guten  Bürgers,  dem
Widerstand  zu  leisten.  Es  ist  besser,  dass  die  Hälfte  aller
Arbeiter  dauernd  im  Gefängnis  sitze,  als  dass  der  Laienrechtsspruch ­
  und  andere  Bürgerrechte  durch  Gerichtswillkür  zu
einer  Farce  werden.
            
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