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38. KAPITEL.
Streik oder Zwangsschiedsverfahren?
Solange es viele Unternehmer, wenige Gewerkschaften und
kleine Streiks gab, hielt man den Streik für eine Privatsache der
beiden Gegner. Man nahm an, die Interessen der Öffentlichkeit
wären am besten gewahrt, wenn man dem Handeln um den Preis
der Arbeitskraft freien Lauf lasse.
Mit dem Wachstum der grossen Gewerkschaften und der Stärkung
der Unternehmer sali das Publikum ein, dass es im Streik oft
schwerer litt als die Kämpfenden. Ein Streik von einem Monat
auf allen nach Chicago mündenden Bahnen dürfte die Aktien derselben
nicht mehr drücken als eine schlechte Ernte, die Arbeiter
könnten ihn leicht aushalten, aber der Staat würde wahrscheinlich
schon viel früher einzuschreiten gezwungen sein, um eine fürchterliche
Geschäftskrise zu vermeiden. Beim letzten Kohlenstreik
hätten es beide Parteien noch monatelang aushalten können, als
die Preise das Publikum schon empfindlich" drückten.
So hält man in einigen Fällen die Verpflichtung für beide
Parteien, sich einem Schiedsspruch zu fügen, für das einzige Heilmittel.
Man darf ein solches Zwangsverfahren nicht mit dem freiwilligen
Schiedsverfahren vergleichen. Letzteres wird wohl hie und
da durch den Druck der öffentlichen Meinung, meist aber durch
ein teilweises Nachgeben des schwächeren der beiden Gegner zu
Stande kommen, und bedeutet dann eine Abschätzung der beiderseitigen
Kräfte, die Entscheidung in dem Sinne, wie der Sieg ausgefallen
wäre, wenn man bis zur Erschöpfung gekämpft hätte.
Das Zwangsverfahren bringt nun als neuen Faktor die Macht
des Staates ins Spiel. An Stelle der Kräfte der Parteien treten
die Wünsche und Absichten des Staates, von dessen Unparteilichkeit
die Entscheidung abhängt. Man kann also die Erfahrungen
unter guten Regierungen nicht auf korrupte Staaten anwenden
und umgekehrt.
Wir wollen hier die Wirkung des Gesetzes von 1894 im
Staate Neuseeland betrachten, welches von Neusüdwales und Westaustralien
angenommen wurde, den Arbeitsminister William Pember
Reeves zum Verfasser hatte und von allen je erlassenen Gesetzen
eine der ausgedehntesten Diskussionen veranlasst hat.