Full text : Organisierte Arbeit

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nehmer  hatten  ihr  Heil  von  einer  neuen  Gesetzgebung  durchs
Parlament,  statt  von  diesen  alten  Dingen  erwartet  und  auch  von
Zeit  zu  Zeit  Spezialgesetze  gegen  einzelne  Gewerkschaften  erreicht, ­
  bis  1799  und  1800  Vereinsgesetze  die  Gründung  von  gewerblichen ­
  Vereinigungen  überhaupt  oder  wenigstens  die  Verfolgung  ihrer
Ziele  verboten.  —  Aber  Gesetze,  mögen  sie  noch  so  streng  sein,
können  eine  tiefwurzelnde  Volksbewegung  nicht  unterdrücken,  und
der  Gewerkschaftsgedanke  überlebte  alle  gegen  ihn  gerichteten
Angriffe.  Das  Spüren  nach  Gewerkschaftlern  führte  damals  zu  den
unbegreiflichsten  Roheiten.  Richter  und  Geschworene  stammten
aus  der  Gesellschaftsklasse  der  Unternehmer,  und  keine  mildernden
Umstände  wurden  den  „aufrührerischen  Burschen“  zugebilligt,  die
die  Kühnheit  hatten,  Arbeitervereinigungen  zu  gründen.  Selbst
wo  dieselben  von  Unternehmern  anerkannt  wurden,  war  man  vor
keiner  gesetzlichen  Verfolgung  sicher.  1798  wurden  fünf  Drucker,
die  von  ihren  Unternehmern  eingeladen  worden  waren,  über  Streitpunkte ­
  mit  ihnen  zu  verhandeln,  bei  ihrem  Eintreffen  verhaftet
und  zu  Zwangsarbeit  verurteilt.  Die  Ausübung  dieser  Vereinsgesetze ­
  in  der  Textilindustrie  wurden  bezeichnet  als  „ein  Mühlstein, ­
  den  man  den  Leuten  um  den  Nacken  gehängt,  der  sie  zu
Boden  drückt;  was  sie  auch  immer  versuchten,  welchen  Weg  sie
zur  Erhaltung  oder  Verbesserung  ihrer  Löhne  einschlagen  mochten-,
wurde  für  gesetzwidrig  erklärt;  die  Behörden  betrachteten  in
Übereinstimmung  mit  den  Gesetzgebern  jeden  Versuch  der  Leute,
ihre  Lage  zu  verbessern,  oder  ihre  Stellung  zu  sichern,  als  eine
Art  Aufstand  und  Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt;  mochte
jemand  einzeln  oder  als  Mitglied  eines  Komitees  tätig  sein,  er
galt  als  gefährlicher  Aufwiegler,  den  man  überwachen  und  womöglich ­
  vernichten  müsse.“ 1 )
Aber  trotz  aller  Verfolgungen  und  Sprengungsversuche
hielten  die  Gewerkschaften,  besonders  die  der  gelernten  Arbeiter,
aus.  Das  kam  mit  daher,  dass  die  Gesetze  in  England  so  lax
gehandhabt  wurden  und  für  die  Unternehmer  ausser  zu  Streikzeiten ­
  wenig  Anlass  zur  Verfolgung  der  Gewerkschaften  vorlag;
bei  jedem  Streikversuche  wurden  die  Angriffe  erneuert,  trotzdem
widerstanden  die  Vereinigungen  der  Hutmacher,  Kupferschmiede,
Gerber,  Setzer,  Schiffsarbeiter  u.  a.  Der  Erfolg  der  Verfolgungen
war  natürlich  wie  immer  eine  grössere  Geheimhaltung,  strengere

b  Aus  einer  anonymen  Flugschrift  vom  Jahre  1823,  zitiert  nach  Webb,  s.  o.
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