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in den schlechten Zeiten 1893/94 die halbverhungerten Leute in
den Grosstädten an den Zeitungsausgaben bei Tagesanbruch
warten und bei der Ausgabe zu den angebotenen Stellen hin
stürzen sehen, um um jeden Preis anzukommen. Und wenn man in
schlechten Zeiten auf die Annonce nach einem Bureaugehilfen
Hunderte von Angeboten erhält, so steckt unendlich viel unbeachtetes
Elend hinter einem solchen Überangebot.
Dieses grenzenlose Angebot des freien Marktes kann durch
die Gewerkschaft dadurch reguliert werden, dass die Löhne nicht
mehr nach den Forderungen des ärmsten und schwächsten, sondern
nach denen des Durchschnittsarbeiters bestimmt werden.
Die Arbeit wird dadurch aus der Beihe leicht verderbender
Waren, die sofort um jeden Preis verschleudert werden müssen
gestrichen und zu grösserer Stabilität gehoben. Die instinktive
Moral des Arbeiters gegen das Unterbieten wird zusammengefasst
in das Gebot der Gewerkschaft: „Du sollst nicht stehlen
deines Nächsten Arbeitsplatz,“ aber gleichzeitig wird
auch der Zwang und die Notlage von ihm genommen, die diese
Moral so oft niederzwingen, und es wird ihm im Beamten der
Gewerkschaft ein Unterhändler zur Verfügung gestellt, der geübt
ist, die bestmöglichen Bedingungen zu erkämpfen.
Aber nur, wenn wir den Arbeitsvertrag nicht nur als
das Tauschgeschäft zwischen der Ware Arbeit und
dem Besitzer einer Summe Kapital betrachten, sondern
die Abhängigkeit von Gesundheit, Moral, Bildung und
Familienleben des Arbeiters und von der Höhe seines Einkommens
berücksichtigen, können wir die Notwendigkeit der Gewerkschaften
voll erfassen. Die Frage, ob Organisation der Arbeitskraft
oder nicht, ist die, ob der Arbeiter einige seiner Lebensbedingungen
selbst mit soll beeinflussen können, oder ob die
Sache der Gier des Unternehmers oder der Grausamkeit eines
Meisters soll überlassen bleiben.
Die Arbeitskraft ist ein Gut, dessen Preis sich ebenso
wenig wie der eines anderen Gutes, ebenso wenig wie Ebbe und
Flut, künstlich regulieren lässt. Aber die Eigenart dieses Gutes,
dass es ein untrennbarer Bestandteil seines Verkäufers ist, sollte
ihm vor Gesetz und Volk zu einer höheren Wertung gegenüber
der Aufspeicherung von Vermögen verhelfen. Die Schwierigkeit,
die Arbeit mit Nutzen zu verkaufen, liegt zunächst in der Bindung
des Absatzes an den Aufenthaltsort des Verkäufers, an derünmög-