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lichkeit von Probesendungen, und dann in der Unmöglichkeit, die
Produktion einzuschränken; ja eine geringere Nachfrage wirft
sogar in Gestalt der Frauen schlecht bezahlter Männer noch
mehr Angebot auf den Markt. Ist es weniger gerechtfertigt,
dass der Arbeiter, wenn er mit Hilfe seiner Gewerkschaft einige
Besserungen seiner Arbeitsbedingungen erreicht, wie es einige
unverständige Unternehmer nennen „sich in ihre Geschäfte einmischen“
— als die Einmischung des Unternehmers in die Lebenslage
nicht nur des einzelnen Arbeiters, sondern der ganzen Klasse,
wenn er, was im Einzelvertrag nur nicht ausgesprochen ist, nach
Willkür die Kate der Todesfälle und Verletzungen in seinem
Betriebe regeln kann und der wohlmeinendere Unternehmer
durch die Konkurrenz des gewissenloseren dazu gezwungen wird,
seine eigenen Moralanschauungen den Geschäftsrücksichten hintanzusetzen
?
13. KAPITEL.
Die Unterstützungskassen der Gewerkschaften.
Der unmittelbarste, wenn auch nicht grösste Vorteil der
Gewerkschaften erwächst dem Arbeiter aus der Versicherung
gegen Todesfall, Verunglückung, Krankheit und bisweilen auch
Arbeitslosigkeit. Vor allem im Anfang sind die Gewerkschaften
oft ganz aus Unterstützungsvereinen, den friendly societies, hervorgegangen.
Dies Versicherungswesen hatte in England seinen
Höhepunkt bereits erreicht, als die verhältnismässig jüngeren
amerikanischen Organisationen trotz steter Fortschritte in dieser
Richtung noch kein sehr ausgebildetes System besassen. Jedenfalls
kann man das amerikanische Versicherungswesen aber nicht
verstehen, wenn man es nicht im Rahmen der gewerkschaftlichen
Wirtschaftspolitik betrachtet. Dies zeigt sich besonders bei der
Arbeitslosen-Unterstiitzung. Diese soll nicht als Wohltat wirken,
sondern den Arbeiter, dem ein schlechter Lohn angeboten wird,
instand setzen, so lange zu warten, bis er den Gewerkschaftslohn
erhalten kann.