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von 69%) 190^ von 77% der Vereinigungen gezahlt. Die Altersunterstützung
schwankt zwischen 2 und 12 Mk. bei einem Durchschnitt
von 5—10 Mk. wöchentlich; sie wird aber nur von 38
der 100 grössten Vereinigungen gezahlt. Die verausgabte Summe
stieg jedoch von 2 im Jahre 1892 auf 4 Millionen Mk. im Jahre 1901.
Begräbnisgelder im Betrage von 2 Millionen Mk. im Jahre 1901
zahlen 89 der 100 englischen Vereinigungen.
Wie diese Politik hoher Beiträge und Unterstützungen den
Wohlstand der englischen Gewerkschaften gehoben hat, ersieht
man aus der Summe von 80,7 Millionen Mk. .Kassenbestand im
Jahre 1901 gegenüber 31 Millionen in 1892. Dafür zahlt das
Mitglied durchschnittlich jährlich etwa 34 Mk. Beiträge.
Die amerikanischen Organisationen bleiben wie gesagt in
diesen Summen weit zurück. Die Zigarrenmacher und die Deutschamerikanische
Typographia sind wohl die einzigen, welche aus
der Kasse der Zentrale Arbeitslosengelder zahlen, wenn auch im
Falle von Massregelungen verschiedene andere Vereinigungen ihre
Mitglieder unterstützen. Die gewöhnliche Form der Versicherung
in den amerikanischen Gewerkschaften ist die von Sterbe- und Begräbnisgeldern
und zwar deshalb, w r eil diese Kassen leichter und
mit geringerem Risiko als Kranken- und Unfallkassen verwaltet
werden können. Vor allem zahlen die Eisenbahnbrüderschaften
in dieser Form hohe Unterstützungen; so betragen die Versicherungssummen
bei den Lokomotivführern 3000—18 000, den Schaffnern
4—20 000, den Heizern 2—6000, den Zuggehiilfen 1600 bis
2000, den Telegraphisten 1200—4000 Mk. Die Umlagen sind hier
für Mitglieder jeden Alters gleich hoch und nur die Briefträger
haben darin Abstufungen. Bei der Mehrheit der Vereinigungen
sind die Versicherungssummen freilich bedeutend niedriger; so bei
Glasbläsern und Zigarrenmachern höchstens 2000, den Lithographen
200—2000 und bei einigen anderen nur 200—400 Mk. Auch beim
Tode der Frau wird in einigen Fällen eine kleine Unterstützung
gezahlt.
Krankenunterstützung wird von etwa einem Dutzend Zentralorganisationen
und von einigen Ortsgruppen gezahlt. Sie beträgt
für gewöhnlich 16—20 Mk. wöchentlich. Die Zeit für diese Zahlungen
ist begrenzt. Zur Auszahlung w r erden ärztliche Zeugnisse
verlangt und Ortskomitees kontrollieren die Kranken. Die höchste
Gesamtsumme der Zahlungen haben die Zigarrenmacher mit 17,9
Millionen Mk. in den Jahren 1879—1900 erreicht, wovon 3,25