Full text : Organisierte Arbeit

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lächerlich  zu  machen,  dass  man  sie  übertreibt:  „Sie  wünschen
eine  Verkürzung  auf  8  Stunden,  warum  nicht  auf  6,  4  oder
2?“  sollte  mit  der  Umkehrung  beantwortet  werden:  „Sie  verlangen ­
  10  Stunden  Arbeit  von  mir  —  warum  nicht  15,  20  oder
24?“  Wir  verlangen  nichts  unvernünftiges  und  wollen  natürlich ­
  jeden  Einzelfall  nach  seinen  besonderen  Umständen  behandelt
wissen.
Vor  der  Anthrazitkohlenstreik-Kommission  erklärten  mir  die
Anwälte,  sie  selbst  arbeiteten  14—15  Stunden  täglich  und  glaubten,
dass  ich  dasselbe  tue.  Warum  solle  die  Gewerkschaft  ein  Recht,
haben,  für  irgend  einen  freien  Bürger  die  Stunden  seiner  Arbeit
zu  begrenzen  ?  Es  ist  richtig,  dass  Arzte  und  Anwälte  oft  ausserordentlich ­
  lange  arbeiten,  ohne  eine  Begrenzung  dieser  Zeit  durch
Gesetz  und  Vertrag  zu  erstreben.  Aber  ein  Vergleich  zwischen  dieser
Arbeit  und  der  des  Lohnarbeiters  ist  nicht  ohne  weiteres  zulässig.
Biese  Leute  erreichen  meist,  ebenso  wie  der  selbständige  Bauer,
einen  wachsenden  Ertrag  aus  ihren  Überstunden;  und  besonders
der  Unternehmer  arbeitet,  wann,  wo  und  wie  er  will,  während  der
Arbeiter  in  der  Regel  muss,  wann,  wo  und  wie.  Der  Unterschied
des  Arbeitens  an  einer  Sache,  die  mich  interessiert,  und  an  einer
solchen,  die  mir  von  anderen  vorgelegt  wird,  ist  derselbe  wie  der
zwischen  Vergnügen  und  Arbeiten.
Gegenüber  dem  Einwurf  landläufiger  Kritik,  es  sei  unamerikanisch, ­
  wenn  man,  falls  ein  Einzelner  über  8  Stunden  arbeiten
wolle,  dann  einen  anderen,  fleissigeren  daran  hindern  wolle,  dies  nach
seinem  Willen  zu  tun,  haben  wir  bereits  gesehen,  dass  dem  Unternehmer ­
  die  Erhöhung  der  von  ihm  festgesetzten  Mindestarbeitszeit
bei  gelegentlicher  Arbeitshäufung  erleichtert  wird,  wenn  die  Gewerkschaft ­
  nicht  ein  Maximum  dem  gegenüberstellt.  In  den  Vertrag
über  die  Länge  des  Arbeitstages  sollten  auch  stets  Bestimmungen
über  Überstunden  aufgenommen  werden.  Damit  der  Unternehmer,
der  über  die  Notwendigkeit  dieser  Überstunden  befindet,  dieselben
nicht  zu  einer  regelmässigen  Einrichtung  macht,  und  dafür  schliesslich ­
  nur  den  ursprünglichen  Grundlohn  bezahlt,  müssen  die  Überstunden ­
  höher  entlohnt  werden,  zum  Lohn  von  1  y 4 ,  1 1 / 2  bis  3  normalen
Arbeitsstunden.  Dies  bedeutet  gleichzeitig  ein  gerechtes  Entgelt  für
den  Arbeiter,  für  den  die  letzte  Stunde  naturgemäss  die  schwerste
ist.  Theoretisch  wird  damit  einem  Übergriff  des  Unternehmers  vorgebeugt; ­
  tatsächlich  sind  aber  in  der  Praxis  die  Überstunden  selbst
zu  einem  höheren  Satze  zu  einer  stetigen  Einrichtung  geworden,
            
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