Kommission stimmte darin überein, 1 ) dass das Haupthinderniss
des Aufblühens, der Entwickelung der durch Zertheilung von
grösseren Grundstücken errichteten Kleinstellen darin zu suchen
ist, dass .zur Aufführung der Gebäude Kapital aufgewendet wer
den muss, was gerade bei den kleineren Grundbesitzen mit
verhältnissmässig grösseren Opfern verbunden ist, und empfiehlt
dass der Staat die Beförderung der Errichtung von Kleinbe
sitzen durch Gewährung von billigen, leicht amortisirbaren und
langfristigen Darlehen unterstütze.
Dort, wo die natürlichen Vorbedingungen fehlen, kann mit
künstlichen Mitteln, lediglich durch Massregeln kein Bauern
stand geschaffen, beziehentlich wiederauf gerichtet werden.
England konnte mit der institutsweisen Sicherung des den
Charakter eines Rentengutes tragenden small holding keine Er
folge aufweisen; auch bezüglich Österreichs waren wir gezwun
gen, die Erfolglosigkeit der Bestrebungen nach Errichtung von
Rentengütern zu konstatiren. Denn, wie sehr auch das Ziel der
österreichischen Gesetzgebung, Welches sie durch Errichtung von
Rentengütern zu erreichen bestrebt war, würdigenswerth sei,
sind die Vorschriften des Gesetzentwurfes im Allgemeinen nicht
entsprechend und hinsichtlich des zu erreichenden Zieles
grösstentheils verfehlt.
Der Gesetzentwurf bestimmt als Werth der Grundstücke
das 20fache, beziehentlich das 25fache des Katastralreinertrages
und hlur wenn das Land für die Rentenbriefe haftet, kann über
den 25fachen Betrag hinaus gegangen werden. Dies ist die
Grenze, bis zu welcher die Landesgenossenschaft bei den Feil
bietungen mit ihrem Anbot gehen kann. Nachdem aber dieser
Werth unter dem normalen Verkehrs- (Verkaufs-) Werth bleibt
— da. wie dies Schiff beweist, der Feilbietungskaufpreis
im Durchschnitte dem 54.6fachen Betrag des Katastralreinertra
ges entspricht — ist alle Wahrscheinlichkeit vorhanden, dass
infolge höheren Angebotes von anderer Seite, die Landesgenos-
senschaft, nur selten im Subhastationswege zu Grundstücken und
somit zu Rentengutsgründungen kommt; sollte es dagegen,infolge
mangelnder Nachfrage, der Genossenschaft gelingen, unter der
festgesetzten Werthgrenze ein Gut zu erstehen, so werden die
unbefriedigten Gläubiger durch den unter dem thatsächlichen
x ) Final R. e p o r t of her Majest y’s eommissioners ap-
pointed to inquire into the subject of agricultural de-
pression. Royal Commission on. Agriculture. London. 1898. (S. 131.)