Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

158

stellte  sich  hiedurch  auf  eine  Basis,  auf  welcher  in  einem  so  kapitalsarmen ­
  Lande  wie  Ungarn  eine  innere  Colonisation  auf  breiterer ­
  Grundlage  fortzusetzen  unmöglich  ist.  In  einem  kapitalsarmen ­
  Lande  kann  auf  Grund  des  Kapitalprinzips  eine  innere  Colonisation ­
  auf  breiterer  Grundlage  nicht  vorgenommen  werden.  Wo
sind  bei  uns  in  grösserer  Anzahl  solche  Ansiedler  zu  finden,  die
über  genügendes  Kapital  verfügen,  um  Grundbesitz  ohne  Einververleibung
  von  drückenden  Kaufschillingsresten  erwerben,  ausserdem ­
  ein  Haus  bauen,  das  Inventar  den  Fundüs  instructus  aus  eigenen ­
  Kräften  beschaffen  und  die  Zeit  der  Ernte  abwarten  zu  können? ­
  Solche  kapitalskräftige  Ansiedler  sind  in  grösserer  Zahl  in
Ungarn  nicht  zu  finden.  Unter  dem  heutigen  System  ist  dter  Grunderwerb ­
  sehr  erschwert;  ein  grosser  Theil  des  Ansiedlermaterials
also  jener,  welcher  eine  Kaufschillingskapital-Leistung  auf  sich
zu  nehmen  nicht  in  der  Lage  ist,  kann 1  in  dieser  Weise  in  die
Ansiedelungsaction  nicht  einbezogen  werden.  Deshalb  ist  es  unmöglich ­
  die  innere  Colonisation  ausschliesslich  auf  der  Grundlage ­
  des  Kapitalprinzips  und  des  Kapitalhypothekarkredits  vorzunehmen, ­
  wenn  wir  bedeutendere  und  nachhaltige  Erfolge  erreichen
wollen;  deshalb  muss  die  innere  Colonisation  statt  des  Kapitalprinzips ­
  und  des  Kapitalhypothekarkredits  mit  Hilfe  des  Rentenprin-•zips
  und  des  Rentenhypothekarkredits  erfolgen,  welches  Rentensystem ­
  alle  jene  Vortheile  in  sich  vereinigt,  die  den  übrigen  Ansiedelungsformen ­
  eigen  sind 1 ,  ohne  gleichzeitig  die  erwähnten  Fehler
und  Nachtheile  derselben  hervortreten  zu  lassen.
Das  Wesen  der  auf  Grund  des  Rentensystems  vollzogenen  inneren ­
  Colonisation  besteht  darin,  dass,  der  Colonisirende  den
Grundbesitz  dem  Ansiedler  eigenthümlich,  nicht  gegen  ein  festgesetztes ­
  Kaufschillingskapital,  sondern  gegen  Leistung  einer  auf
Grund  des  Reinertrages  des  Grundbesitzes  festgesetzten  Jahresrerite
  überlässt.  Dies  ist  vom  Gesichtspunkte  der  inneren  Colonisation ­
  vor  Allem  insofeme  von  grosser  Bedeutung,  dass!  das  Ansiedelungsverfahren ­
  sehr  erleichtert,  die  intensive  Betreibung
desselben  ermöglicht  wird;  denn  unter  dem  Rentensystem ­
  kann  Grundbesitz  auch  ohne  Leistung  des  Kaufschillingskapitals ­
  erworben  werden  und  ist  diesem  Umstande ­
  in  einem  so  kapitalsarmen  Lande  wie  Ungarn,  eine
grosse  Bedeutung  beizumessen.  Es  wird  die  Ansiedelung  von  weniger ­
  gut  situirten  aber  nüchternen,  fleissigen  Arbeitern  ermöglicht,
die  nicht  gezwungen  sind,  ihr  erspartes  kleines  Kapital  zur  improduktiven ­
  Kauf  Schillingszahlung  zu  verwenden,  sondern  dasselbe ­
  nützlichen  Investitionen,  der  Beschaffung  und  Vermehrung
ihres  Betriebskapitals  zuführen  können.  Auch  bei  dem  Pachtsystem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.