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stellte sich hiedurch auf eine Basis, auf welcher in einem so kapitalsarmen
Lande wie Ungarn eine innere Colonisation auf breiterer
Grundlage fortzusetzen unmöglich ist. In einem kapitalsarmen
Lande kann auf Grund des Kapitalprinzips eine innere Colonisation
auf breiterer Grundlage nicht vorgenommen werden. Wo
sind bei uns in grösserer Anzahl solche Ansiedler zu finden, die
über genügendes Kapital verfügen, um Grundbesitz ohne Einververleibung
von drückenden Kaufschillingsresten erwerben, ausserdem
ein Haus bauen, das Inventar den Fundüs instructus aus eigenen
Kräften beschaffen und die Zeit der Ernte abwarten zu können?
Solche kapitalskräftige Ansiedler sind in grösserer Zahl in
Ungarn nicht zu finden. Unter dem heutigen System ist dter Grunderwerb
sehr erschwert; ein grosser Theil des Ansiedlermaterials
also jener, welcher eine Kaufschillingskapital-Leistung auf sich
zu nehmen nicht in der Lage ist, kann 1 in dieser Weise in die
Ansiedelungsaction nicht einbezogen werden. Deshalb ist es unmöglich
die innere Colonisation ausschliesslich auf der Grundlage
des Kapitalprinzips und des Kapitalhypothekarkredits vorzunehmen,
wenn wir bedeutendere und nachhaltige Erfolge erreichen
wollen; deshalb muss die innere Colonisation statt des Kapitalprinzips
und des Kapitalhypothekarkredits mit Hilfe des Rentenprin-•zips
und des Rentenhypothekarkredits erfolgen, welches Rentensystem
alle jene Vortheile in sich vereinigt, die den übrigen Ansiedelungsformen
eigen sind 1 , ohne gleichzeitig die erwähnten Fehler
und Nachtheile derselben hervortreten zu lassen.
Das Wesen der auf Grund des Rentensystems vollzogenen inneren
Colonisation besteht darin, dass, der Colonisirende den
Grundbesitz dem Ansiedler eigenthümlich, nicht gegen ein festgesetztes
Kaufschillingskapital, sondern gegen Leistung einer auf
Grund des Reinertrages des Grundbesitzes festgesetzten Jahresrerite
überlässt. Dies ist vom Gesichtspunkte der inneren Colonisation
vor Allem insofeme von grosser Bedeutung, dass! das Ansiedelungsverfahren
sehr erleichtert, die intensive Betreibung
desselben ermöglicht wird; denn unter dem Rentensystem
kann Grundbesitz auch ohne Leistung des Kaufschillingskapitals
erworben werden und ist diesem Umstande
in einem so kapitalsarmen Lande wie Ungarn, eine
grosse Bedeutung beizumessen. Es wird die Ansiedelung von weniger
gut situirten aber nüchternen, fleissigen Arbeitern ermöglicht,
die nicht gezwungen sind, ihr erspartes kleines Kapital zur improduktiven
Kauf Schillingszahlung zu verwenden, sondern dasselbe
nützlichen Investitionen, der Beschaffung und Vermehrung
ihres Betriebskapitals zuführen können. Auch bei dem Pachtsystem