Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

11 
besitz in den Verkehr und im Vererbungsfalle zur Übernahme 
.Steigt der Zinsfuss auf 5%, so wird der Ertrag nicht mehr mit 
dem 25-fachen, sondern nur mit dem 20-fachen kapitalisirt, der 
Werth fällt daher auf 100.000 K., geht sonach mit 25.000 K. 
zurück Hingegen, sinkt der Zinsfuss auf 31/2 %, so beträgt der 
Kapitalisirungscoefficient 28Vr, während der Werth, des Grund 
besitzes auf 142.857.42 K., demnach mit 17.857.42 K. stieg. — 
Der Kaufschillingsrest, oder die Erbantheile der Miterben blei 
ben jedoch mit unverändertem Betrage eingetragen. Bei sin 
kendem Zinsfusse im Falle von Erbtheilungen ist der Zusatz, 
werth aus der Werthsteigerung des Grundbesitzes unter den 
Miterben pro rata zu vertheilen, demnach ist der Be 
sitz in entsprechendem Verhältnisse mehr zu belasten; bei 
Veräusserungen gewinnt der bisherige Besitzer, während der 
neue Annehmer bis zur Höhe des fictiven Zusatzwerthes in 
solchem Masse verschuldet bleibt, wie viel dem Verkäufer zu 
Gute kam. Bei Steigen des Zinsfusses bleiben die Erbanfälle 
der Miterben, trotzdem der Kapitalwerth des Grundbesitzes zu 
rückgeht, unverändert, während der Erbantheil des Besitzers in 
entsprechendem Masse sich vermindert, eventuell zu Null re- 
duzirt;. es kann sich sogar der Fall ergeben, dass die einge 
tragene Schuld eventuell in dem verminderten Werthe des Grund 
besitzes überhaupt keine Deckung mehr findet, aus dem Grunde 
weil seinerzeit fictiver (Kapital-) Werth als realer (Ertrags-) Werth 
belastet wurde, die hohen Eintragungen aber aus der Zeit des 
gesunkenen Zinsfusses und des diesem folgenden gestiegenen Ivapi- 
talwerthes bleiben aufrecht stehen, dessen ungeachtet, dass der 
Kapitalwerth des Grundbesitzes in der Zeit des neuerlich gestiege 
nen Zinsfusses wieder abnahm und die Eintragungen sich nicht 
von selbst wieder diesen veränderten Wirkungen des Zinsfusses 
entsprechend zusammenziehen. 1 ) Im Falle Kündbarkeit der ein 
getragenen Kapitalverpflichtungen gestaltet sich die durch Kapi- 
talisirung des Grundbesitzwerth.es mit dem laufenden Zinsfuss 
geschaffene Lage noch viel ungünstiger. Denn fällt der Zins 
fuss, so ist es der Grundbesitzer, der das ihm gewährte Dar 
lehen Zwecks Aufnahme eines billigeren kündigt, um durch 
Zinsersparniss seinen Rentenantheil zum Nachtheil seiner Mil 
erben oder des Verkäufers zu erhöhen; gleichzeitig kann der 
Grundbesitz, zufolge des dem sinkenden Zinsfuss folgenden 
Kapitalwerthzusatzes, auch für ein neues Darlehen Hypothekar 
sicherstellung bieten, indem sein Verpfändungslocus sich er- 
1 ) C r e d. i t n o t h S. 19.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.