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welche die Grenze bestimmt, bis zu welcher Landenrentenbriefe
auf jedes einzelne Gut ausgefertigt werden dürfen; der Ausfertigung
dieser Rentenbriefe vorsteht; die pünktliche Zahlung der
Renten vermittelt; den Wirtschaftsbetrieb der Grundbesitzer überwacht,
— kurz die ganze Kompetenz, die zur gedeihlichen Leitung
erforderlich ist, ausübt. Der Übergang auf das Rentensystem
würde nicht plötzlich, auf einmal vor sich gehen, sondern
nur insoferne Vererbungen, Veräusserungen, Verschuldungen,
neue Belastungen entstehen; von einem gewissen Zeitpunkte
an. aber würden Verschuldungen nur mehr in Rentenform
erfolgen können.
Dies ist das Wesen der R o d b er tu s’schen Theorie. Bevor
wir nun in die Kritik der Rentenprinziptheorie eingehen, müssen
wir das Rentengut, als eine solche Institution, kennen lernen,
in welcher das Rentenprinzip zur praktischen Geltung gelangt,
denn nur in dieser Weise wird es uns ermöglicht/das
Rentenprinzip in seiner vollen Bedeutung zu würdigen.
II. ABSCHNITT.
Die Anwendung des Rentenprinzips : das Rentengut.
Das Rentenprinzip wurde — auf Basis der bestehenden
Grundbesitz- und Kreditorganisation, ohne eine radikale Reform
des Grundbesitzrechtes und nur durch sozusagen Erweiterung,
jedoch nicht Umgestaltung desselben — am leichtesten und mit
Vermeidung jeder Erschütterung, institutionsweise durch das
Renten gutsystem verwirklicht.
Rentengüter sind solche landwirtschaftliche Liegenschaften,
welche nicht gegen einen Kaufschilling, auch nicht gegen Kapitalzahlung
oder Gewährung eines Kapitalhypothekarkredites, sondern
gegen Übernahme einer jährlichen (Geld-, oder in Geld abzuführenden
Körner-) Rente zu Eigenthum übertragen wird. Der
eigenthiimliche Erwerb des Rentengutes erfolgt nicht durch Entrichtung
des Kapitalwerthes der Liegenschaft, oder gegen Übernahme
einer Kapitalschuld, vielmehr wird die Eigenthumsübertragung
schon durch Übernahme einer festen Jahresrente rechtskräftig.
Der Kaufschilling des Rentengutes besteht dermassen
nicht aus Kapital, sondern aus einer Jahresrente, die auf Grund
des reinen Ertragswerthes des Grundbesitzes festgestellt wird.
Die prinzipielle Bedeutung des Rentengutsystems äussort sich
somit darin, dass an Stelle der Kapitalhypothek, die Rentenhypothek
tritt.