Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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welche  die  Grenze  bestimmt,  bis  zu  welcher  Landenrentenbriefe
auf  jedes  einzelne  Gut  ausgefertigt  werden  dürfen;  der  Ausfertigung ­
  dieser  Rentenbriefe  vorsteht;  die  pünktliche  Zahlung  der
Renten  vermittelt;  den  Wirtschaftsbetrieb  der  Grundbesitzer  überwacht, ­
  —  kurz  die  ganze  Kompetenz,  die  zur  gedeihlichen  Leitung ­
  erforderlich  ist,  ausübt.  Der  Übergang  auf  das  Rentensystem
  würde  nicht  plötzlich,  auf  einmal  vor  sich  gehen,  sondern ­
  nur  insoferne  Vererbungen,  Veräusserungen,  Verschuldungen, ­
  neue  Belastungen  entstehen;  von  einem  gewissen  Zeitpunkte ­
  an.  aber  würden  Verschuldungen  nur  mehr  in  Rentenform ­
  erfolgen  können.
Dies  ist  das  Wesen  der  R  o  d  b  er  tu  s’schen  Theorie.  Bevor
wir  nun  in  die  Kritik  der  Rentenprinziptheorie  eingehen,  müssen ­
  wir  das  Rentengut,  als  eine  solche  Institution,  kennen  lernen, ­
  in  welcher  das  Rentenprinzip  zur  praktischen  Geltung  gelangt, ­
  denn  nur  in  dieser  Weise  wird  es  uns  ermöglicht/das
Rentenprinzip  in  seiner  vollen  Bedeutung  zu  würdigen.

II.  ABSCHNITT.
Die  Anwendung  des  Rentenprinzips  :  das  Rentengut.
Das  Rentenprinzip  wurde  —  auf  Basis  der  bestehenden
Grundbesitz-  und  Kreditorganisation,  ohne  eine  radikale  Reform
des  Grundbesitzrechtes  und  nur  durch  sozusagen  Erweiterung,
jedoch  nicht  Umgestaltung  desselben  —  am  leichtesten  und  mit
Vermeidung  jeder  Erschütterung,  institutionsweise  durch  das
Renten  gutsystem  verwirklicht.
Rentengüter  sind  solche  landwirtschaftliche  Liegenschaften,
welche  nicht  gegen  einen  Kaufschilling,  auch  nicht  gegen  Kapitalzahlung ­
  oder  Gewährung  eines  Kapitalhypothekarkredites,  sondern ­
  gegen  Übernahme  einer  jährlichen  (Geld-,  oder  in  Geld  abzuführenden ­
  Körner-)  Rente  zu  Eigenthum  übertragen  wird.  Der
eigenthiimliche  Erwerb  des  Rentengutes  erfolgt  nicht  durch  Entrichtung ­
  des  Kapitalwerthes  der  Liegenschaft,  oder  gegen  Übernahme ­
  einer  Kapitalschuld,  vielmehr  wird  die  Eigenthumsübertragung ­
  schon  durch  Übernahme  einer  festen  Jahresrente  rechtskräftig. ­
  Der  Kaufschilling  des  Rentengutes  besteht  dermassen
nicht  aus  Kapital,  sondern  aus  einer  Jahresrente,  die  auf  Grund
des  reinen  Ertragswerthes  des  Grundbesitzes  festgestellt  wird.
Die  prinzipielle  Bedeutung  des  Rentengutsystems  äussort  sich
somit  darin,  dass  an  Stelle  der  Kapitalhypothek,  die  Rentenhypothek ­
  tritt.
            
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