-der Rente entsprechenden Kapitalbetrag stets leicht flüssig machen
kann. Nachdem diesen Anforderungen die vorher geschilderte
bahkmässige Vermittelung entspricht, ist in dieser Hinsicht der
Rückhalt des Kapitals nicht zu befürchten.
Der bedeutungsvolle Grundgedanke, welcher im Rodbertus’schen
Rentenprdnzip zum Ausdruck gelangt, wurde in den
neueren Gesetzgebungen anerkannt und gewann derselbe praktische
Anwendung erstmal in den preussischen Rentengutsgesetzen.
Die nähere Auseinandersetzung und Würdigung derselben
ist unsere nächste Aufgabe.