I. ABSCHNITT.
Das Rentengutssystem in Preussen.
1. Entstehung, Entwickelung und derzeitiger Stand des yreussischen
Rentengutssystems.
Jene Bestrebung, welche in Preussen einerseits, behufs
gesunderer Grundbesitzvertheilung, auf Errichtung von Bauern
gütern und hiedurch auf Schaffung einer selbständigen, starken
kleinen und mittleren Grundbesitzerklasse hinzielte, anderer
seits die Stärkung und Beförderung des deutschen Elements
unter gleichzeitiger Eindämmung des gesteigerten Vordringens
der Elemente polnischer Nationalität bezweckte: führte zur Schaf
fung des im Dienste der inneren Colonisation stehenden Ge
setzes vom 26. April 1886,*) in welchem das Rentengutssystem
erstmalig als Institution gesichert wurde und hiedurch zum
Ausgangspunkt der organischen Neugestaltung des Grundbesitz
systems für das ganze Staatsgebiet ward. 2 )
Die preussische Gesetzgebung hat durch dieses Gesetz die
eigenthümliche Übertragung des Grundbesitzes gegen Leistung
einer festen Geldrente als ein neues Institut geschaffen. Denn
eine Rentenverpflichtung konnte — nach Gesetz vom 2. März
*) Gesetz betreffend die Beförderung deutscher An
siedelungen in den Provinzen Westpreussen und Posen.
Vom 26. April 1886. (Gesetz-Sammlung für die königlichen Preussischen
Staaten. 1886. Nr. 9122. S. 131.)
2 ) D r. Sering: Die innere Colonisation im östlichen Deutschland.
Leipzig, 1893. S. 52. (Schriften des Vereins für Socialpolitik. LVI.)