Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

mehrere Liegenschaften zu einem Rentengute vereinigt (Conso- 
lidirungj. Von den 9923 Rentengütern wurden 7223 durch Zer- 
theilung und 2700 durch Consolidirung errichtet. Zum über 
wiegend grössten Theil der Fälle hat somit der Staat die Grund- 
besitzzertheilung zu Zwecken der inneren Colonisation angewen 
det und auch die Rentengutsgesetze legen das Hauptgewicht auf 
diese Art der Begründung, obgleich die kleingrundbesitzenden 
Bauern gerne und — wie wir sehen — oft von der Befugniss 
des Gesetzes Gebrauch machen, wonach sie benachbarte kleine' 
Parcellen zu ihren Grundbesitz, schlagen, um hiedurch ihre 
wirtschaftliche Selbständigkeit zu sichern. 
Behufs Bildung der 9923 Rentengüter wurden 1148 Güter 
zur Gänze oder zu einem Theile parcellirt. Die Gesammt- 
grösse der Restgüter beträgt 134 349 ha, also mehr als die 
Hälfte (54.4°/o) des zur Rentengutsbildung angebotenen Areals 
von 246 898 ha. Restgut wird jener Theil der angebotenen Güter 
genannt, auf welchem das Wohn- und die alten Wirtschafts 
gebäude gelegen sind; um die Verwerthung der Gebäude zu 
ermöglichen, ist es aus wirtschaftlichen Interessen zulässig, dass, 
falls ganze Güter in Rentengüter zerstückelt werden, die Rest 
güter die festgestellte Maximalgrösse, — welche z. B. in West- 
preussen und Posen 50 ha, in Schlesien 30 ha, in Brandenburg 
und Pommern 70 ha beträgt — übersteigen. Die Restgüter ver 
bleiben jedoch fast immer in den Händen der Rentengutsaus 
geber und werden in Rentengüter nicht umgewandelt. 1 ) 
Die Zergliederung der Rentengüter nach ihrer Grösse be 
leuchten folgende Daten: 
Unter 2 1 /» hä 743 
Von 2Vs bis 5 hä 1 887 
Von 5 bis 7Vs hä 1817 
Von 7Vs Ris 10 ha 1 391 
Von 10 b|is 25 ha 3190 
Ueber 25 ha 895 
Zusammen .. . 9 923 
Diese Daten beweisen, dass die Generalcommissionen in 
ihrer zielbewussten und planmässigen Bestrebung auf Schaffung 
und Beförderung des kleinen und mittleren Bauerngrundbesitzer 
standes den Intentionen der Gesetzgebung zur Genüge ent- 
0 Blondei: Etudes sur les populations rurales de l’Allemagne et 
la crise agraire. Paris, 1897 (S. 374); ferner Wald heck er: Die preussischen 
Rentengutsgesetze etc. Berlin, 1894 (S. 77).
	        
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