70
weis dessen, dass sich; in der .Grafschaft für ländliche Kleinstel
len Nachfrage zeigt, um Anwendung des small holdings-Gesetzes
einkommen.
iWenn die vorerwähnte Kommission, welcher das Gesuch
vorgelegt wird, zur Überzeugung kommt, dass das Ansuchen
bona fide und .aus raisonnablen Gründen (in good faith and on
reasonable grounds) gestellt wurde, so nimmt sie Schritte zur
Untersuchung der Verhältnisse vor und erstattet .über das Re
sultat dem Grafschaftsrathe Bericht.
Im Kaufpreise eines jeden einzelnen durch den Grafschafts
rath verkauften kleinen Grundbesitzes sind die Gesamtkosten
der Eintragung des Rechtstitels mitinbegriffen, während die
durch den Gutserwerber für gesetzliche und .andere Informa
tionen und für Rechtshilfe aufgewendeten Auslagen in demsel
ben nicht miteingerechnet sind.
Das Gutserwerbsgeschäft ist längstens binnen einem Mo
nate nach dem Verkaufe zu beenden. Zu diesem Behufe hat,
der Gutserwerber zumindest ein Fünftel des Kaufpreises bar
anzuzahlen; einen Theil desselben, welcher aber ,ein Viertel des
Kaufpreises nicht übersteigen darf, kann der Gutserwerber mit
Zustimmung des Grafschaftsrathes durch eine immerwährende
Rentenschuld — perpetual rentcharge — sichern, welche
als Erbpacht erscheinende Rentenschuld in Gemässheit des § 45
des Gesetzes über die Erbpachtsschuld vom Jahre 1881 (Con-
vevancing and Law’of Property Act, 44 & 45Vict.) ablösbar ist;
während der etwa noch verbleibende Kaufschillingsrest durch
die zu Gunsten des Grafschaftsrathes auf dem Kleinbesitze
intabulirte Schuld zu sichern und entweder durch halbjährige Kapi
talanzahlungen zu einem 'solchen Zinsfusse und innerhalb einer
solchen Zeitdauer von nicht mehr als 50 Jahren vom Tage des
Verkaufes an gerechnet, rückzahlbar ist, wie diese mit dem
Grafschaftsrathe vereinbart wurden; oder aber erfolgt die Rück
zahlung auf Ansuchen des Gutsnehmers halbjährig in gleich
hohen Annuitäten, gleichfalls zu vertragsmässigen Verzinsungs
modalitäten und unter zeitlicher Einschränkung. Nehmen wir
an, dass der Kaufpreis 500 £. beträgt. Der Käufer hat zumindest
100 £. bar anzuzahlen; und falls ein Theil des Kaufpreises mit
einer maximalen Rentenlast von 125 £. gedeckt wird, so ist
der verbleibende Kaufschillingsrest von 275 £. in Form eines
amortisirbaren Hypothekardarlehens zu tilgen. Wenn nun der
Zinsfuss mit 4°/o und die Tilgungspeniode jri 50 Jahren bestimmt
ist, so hat der Käufer zur Tilgung des Kaufschillingsrestes von