Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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weis dessen, dass sich; in der .Grafschaft für ländliche Kleinstel 
len Nachfrage zeigt, um Anwendung des small holdings-Gesetzes 
einkommen. 
iWenn die vorerwähnte Kommission, welcher das Gesuch 
vorgelegt wird, zur Überzeugung kommt, dass das Ansuchen 
bona fide und .aus raisonnablen Gründen (in good faith and on 
reasonable grounds) gestellt wurde, so nimmt sie Schritte zur 
Untersuchung der Verhältnisse vor und erstattet .über das Re 
sultat dem Grafschaftsrathe Bericht. 
Im Kaufpreise eines jeden einzelnen durch den Grafschafts 
rath verkauften kleinen Grundbesitzes sind die Gesamtkosten 
der Eintragung des Rechtstitels mitinbegriffen, während die 
durch den Gutserwerber für gesetzliche und .andere Informa 
tionen und für Rechtshilfe aufgewendeten Auslagen in demsel 
ben nicht miteingerechnet sind. 
Das Gutserwerbsgeschäft ist längstens binnen einem Mo 
nate nach dem Verkaufe zu beenden. Zu diesem Behufe hat, 
der Gutserwerber zumindest ein Fünftel des Kaufpreises bar 
anzuzahlen; einen Theil desselben, welcher aber ,ein Viertel des 
Kaufpreises nicht übersteigen darf, kann der Gutserwerber mit 
Zustimmung des Grafschaftsrathes durch eine immerwährende 
Rentenschuld — perpetual rentcharge — sichern, welche 
als Erbpacht erscheinende Rentenschuld in Gemässheit des § 45 
des Gesetzes über die Erbpachtsschuld vom Jahre 1881 (Con- 
vevancing and Law’of Property Act, 44 & 45Vict.) ablösbar ist; 
während der etwa noch verbleibende Kaufschillingsrest durch 
die zu Gunsten des Grafschaftsrathes auf dem Kleinbesitze 
intabulirte Schuld zu sichern und entweder durch halbjährige Kapi 
talanzahlungen zu einem 'solchen Zinsfusse und innerhalb einer 
solchen Zeitdauer von nicht mehr als 50 Jahren vom Tage des 
Verkaufes an gerechnet, rückzahlbar ist, wie diese mit dem 
Grafschaftsrathe vereinbart wurden; oder aber erfolgt die Rück 
zahlung auf Ansuchen des Gutsnehmers halbjährig in gleich 
hohen Annuitäten, gleichfalls zu vertragsmässigen Verzinsungs 
modalitäten und unter zeitlicher Einschränkung. Nehmen wir 
an, dass der Kaufpreis 500 £. beträgt. Der Käufer hat zumindest 
100 £. bar anzuzahlen; und falls ein Theil des Kaufpreises mit 
einer maximalen Rentenlast von 125 £. gedeckt wird, so ist 
der verbleibende Kaufschillingsrest von 275 £. in Form eines 
amortisirbaren Hypothekardarlehens zu tilgen. Wenn nun der 
Zinsfuss mit 4°/o und die Tilgungspeniode jri 50 Jahren bestimmt 
ist, so hat der Käufer zur Tilgung des Kaufschillingsrestes von
	        
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