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sonst nie erhalten haben würden und kaulien davon meist von:
deutschen Besitzern in polnischen Gegenden andere Güter,
welche ihren wirtschaftlichen Kräften entsprachen. Man darf
jedoch einen Gesichtspunkt nicht ausser Acht lassen. Nämlich,,
dass die von der Ansiedelungskommission in den letzten Jahren
bewilligten höheren Bodenpreise nicht allein auf polnische Agi
tationen zurückzuführen sind. «Um 1886 habe man vielfach billi
gen, schlechten und herabgewirtschafteten Boden aus polnischer
Hand gekauft. Seit den letzten Jahren handle man ganz in ent
gegengesetzter Richtung. Man habe aus der Erfahrung gelernt,
dass nur das beste Land, die höchste Kultur gut genug für das
Gedeihen des deutschen Bauern sei.» 1 ) Zufolge dieser ungünsti
gen Ergebnisse legte die preussische Regierung am 16. Jänner
1898 den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom
26. April 1886 vor, * 2 ) welcher, nachdem er unterm 20. April 1898
Gesetz wurde, § 1 des bezüglichen Gesetzes dahin abänderte,
dass der in demselben der Staatsregierung zur Verfügung ge
stellte Fonds von 100 Millionen Mark auf 200 Millionen Mark
erhöht wurde. Die 100 Millionen Mark erwiesen sich als nicht
zureichend, um die Ziele des : Gesetzes mit dem Nachdruck, den:
die Gestaltung der Verhältnisse in den Ansiedelungsprovinzen
erfordert, zu betreiben und in dem Masse zu verwirklichen, dass
das deutsche Element gegenüber den nationalpolitischen Be
strebungen. eine ausreichende und nachhaltige Stärkung 1
erfährt. 3 4 ) Die Erhöhung 'des Ansiedelungsfondes blieb nicht ohne-
jede Wirkung. Im Jahre 1898 betrug der Flächeninhalt der neu
erworbenen Güter 14.828,76 ha, gegenüber den auf das Vorjahr
entfallenden Neuerwerbungen von 4914,79 ha. Diese erhebliche
Steigerung ist auf das Gesetz vom 20. April 1898 zurückzuführen,,
nachdem durch die neuen Geldmittel ein grosses Angebot in
Gütern an die Ansiedelungskommission herantrat. 1 ) Die' Gesetz
gebung hielt jedoch zur kräftigen Entfaltung ihrer selbstbewussten
Nationalpolitik auch den Fonds von 200 Millionen Mark als
nicht zureichend und erhöhte denselben durch ein neueres Ge
x ) Bericht der X. Kommission zur Vorberatung des-
Entwurfes eines Gesetzes, betr. die Gründung neuer An
siedlungen etc. (Nr. 60. Herrenhaus. Session 1904. — S. 7.)
2 ) Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Ge
setzes vom 2 6. April 1886, betreffend die Beförderung deut
scher Ansiedelungen in den Provinzen Westpre ussen und.
Posen. (Nr. 20. Haus der Abgeordneten. 18. Legislaturperiode: V. Session.
1898)
3 ) Cit. Entwurf Nr. 20. S. 6.
4 ) Cit. Denkschrift etc. für das Jahr 1898. S. 6.