Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

88

sonst  nie  erhalten  haben  würden  und  kaulien  davon  meist  von:
deutschen  Besitzern  in  polnischen  Gegenden  andere  Güter,
welche  ihren  wirtschaftlichen  Kräften  entsprachen.  Man  darf
jedoch  einen  Gesichtspunkt  nicht  ausser  Acht  lassen.  Nämlich,,
dass  die  von  der  Ansiedelungskommission  in  den  letzten  Jahren
bewilligten  höheren  Bodenpreise  nicht  allein  auf  polnische  Agitationen ­
  zurückzuführen  sind.  «Um  1886  habe  man  vielfach  billigen, ­
  schlechten  und  herabgewirtschafteten  Boden  aus  polnischer
Hand  gekauft.  Seit  den  letzten  Jahren  handle  man  ganz  in  entgegengesetzter ­
  Richtung.  Man  habe  aus  der  Erfahrung  gelernt,
dass  nur  das  beste  Land,  die  höchste  Kultur  gut  genug  für  das
Gedeihen  des  deutschen  Bauern  sei.» 1 )  Zufolge  dieser  ungünstigen ­
  Ergebnisse  legte  die  preussische  Regierung  am  16.  Jänner
1898  den  Gesetzentwurf  wegen  Abänderung  des  Gesetzes  vom
26.  April  1886  vor, *  2 )  welcher,  nachdem  er  unterm  20.  April  1898
Gesetz  wurde,  §  1  des  bezüglichen  Gesetzes  dahin  abänderte,
dass  der  in  demselben  der  Staatsregierung  zur  Verfügung  gestellte ­
  Fonds  von  100  Millionen  Mark  auf  200  Millionen  Mark
erhöht  wurde.  Die  100  Millionen  Mark  erwiesen  sich  als  nicht
zureichend,  um  die  Ziele  des :  Gesetzes  mit  dem  Nachdruck,  den:
die  Gestaltung  der  Verhältnisse  in  den  Ansiedelungsprovinzen
erfordert,  zu  betreiben  und  in  dem  Masse  zu  verwirklichen,  dass
das  deutsche  Element  gegenüber  den  nationalpolitischen  Bestrebungen. ­
  eine  ausreichende  und  nachhaltige  Stärkung 1
erfährt. 3  4 )  Die  Erhöhung  'des  Ansiedelungsfondes  blieb  nicht  ohnejede
  Wirkung.  Im  Jahre  1898  betrug  der  Flächeninhalt  der  neuerworbenen ­
  Güter  14.828,76  ha,  gegenüber  den  auf  das  Vorjahr
entfallenden  Neuerwerbungen  von  4914,79  ha.  Diese  erhebliche
Steigerung  ist  auf  das  Gesetz  vom  20.  April  1898  zurückzuführen,,
nachdem  durch  die  neuen  Geldmittel  ein  grosses  Angebot  in
Gütern  an  die  Ansiedelungskommission  herantrat. 1 )  Die'  Gesetzgebung ­
  hielt  jedoch  zur  kräftigen  Entfaltung  ihrer  selbstbewussten
Nationalpolitik  auch  den  Fonds  von  200  Millionen  Mark  als
nicht  zureichend  und  erhöhte  denselben  durch  ein  neueres  Gex ­
 )  Bericht  der  X.  Kommission  zur  Vorberatung  des-Entwurfes
  eines  Gesetzes,  betr.  die  Gründung  neuer  Ansiedlungen ­
  etc.  (Nr.  60.  Herrenhaus.  Session  1904.  —  S.  7.)
2 )  Entwurf  eines  Gesetzes  wegen  Abänderung  des  Gesetzes ­
  vom  2  6.  April  1886,  betreffend  die  Beförderung  deutscher ­
  Ansiedelungen  in  den  Provinzen  Westpre  ussen  und.
Posen.  (Nr.  20.  Haus  der  Abgeordneten.  18.  Legislaturperiode:  V.  Session.
1898)
3 )  Cit.  Entwurf  Nr.  20.  S.  6.
4 )  Cit.  Denkschrift  etc.  für  das  Jahr  1898.  S.  6.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.