Full text: Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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sitzer trennt; denn diese Klassengegensätze zwingen gerade die 
entsprechendsten und emporstrebenden Kräfte auszuwandern, ver 
ursachen die Übervölkerung der Städte, verschlimmern die Ver 
hältnisse der Industriebevölkerung und lassen die Anbauflächen 
veröden. 1 ) Diesen Misslichkeiten und Unzukömmlichkeiten beu 
gen die entsprechende Regelung der inneren Colonisation, die 
durch die Rentengüter geschaffene gleiche Bodenbesitzverthei- 
lung, die Sicherung des Entstehens und der Erhaltung von 
selbständigen Bauernwirtschaften und die in dem lokalen Ar- 
beiterbedarfe entsprechenden Anzahl errichteten Arbeiterstel 
len vor. 
Die Erreichung der soeben erörterten Ziele der preussischen 
Rentengutspolitik ist durch gesetzliche Vorschriften gesichert. 
Der Erfolg des Ansiedelungsgeschäftes hängt jedoch nicht 
.so sehr vom Wesen und von der Regelung der durch die ge 
setzgebende Macht geschaffenen und systematisirten, geeigne 
ten Rechtsform, als mehr von der Thätigkeit jener Behörde ab, 
welche das Gesetz anzuwenden, die in demselben zum Aus 
druck gelangenden Ziele zu verwirklichen berufen ist. 
Nach den preussischen Rentengutsgesetzen sind die voll 
streckenden leitenden Behörden: die Generalkommissionen; nach 
dem Posener Ansiedelungsgesetz: die Ansiedelungskommis 
sion. Von der Thätigkeit dieser Behörden hängt der Erfolg des 
ganzen Verfahrens ab; umsomehr, als das Gesetz sozusagen nur 
ganz allgemeine Directiven enthält; in Anschliessung hieran sind 
die Kommissionen mit 'einem weitgehenden diskretionären Rechts 
kreis ausgestattet und können dem praktischen Bedarf gemäss 
den einzelnen konkreten Fällen entsprechend, nach freiem Er 
messen das Mass und die Art und Weise ihrer Thätigkeit be 
stimmen. Ihre Verantwortlichkeit ist hiedurch nicht kleiner, 
sondern eine wesentlich gesteigerte. Richtig sagt S e r i n g von 
den Behörden: * 2 ) «Es wird in erster Linie von ihrer Thätigkeit. 
abhängen, ob die entstehenden Ansiedelungen den Anforderun 
gen einer weitsichtigen Sozialpolitik entsprechen werden oder 
nicht, ob blühende Bauemgemeinden oder Proletarierkolonien 
entstehen, ob namentlich die gesetzlichen Begünstigungen den 
R Pr. M. Seriug: Referat über die B odenbesitz vertheilung und die 
Sicherung des Kleingnmdbesitzes. (Verhandlungen der am 20. und 21. März 
in Berlin abgehaltenen Generalversammlung des Vereins f. Socialpolitik über 
die ländliche Arbeiterfrage und über die Bodenbesitzvert.heilung und die Siche 
rung des Kleingrundbesitzes. Schriften d. Ver. f. Sozialpol. BVIII. B. 1893. 
S. 13G.) 
2 ) Sering: Renlengiiter. (Handwörterbuch der Staatswissenschaften 
B. V. 1893. S. 424.)
	        
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