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sitzer trennt; denn diese Klassengegensätze zwingen gerade die
entsprechendsten und emporstrebenden Kräfte auszuwandern, ver
ursachen die Übervölkerung der Städte, verschlimmern die Ver
hältnisse der Industriebevölkerung und lassen die Anbauflächen
veröden. 1 ) Diesen Misslichkeiten und Unzukömmlichkeiten beu
gen die entsprechende Regelung der inneren Colonisation, die
durch die Rentengüter geschaffene gleiche Bodenbesitzverthei-
lung, die Sicherung des Entstehens und der Erhaltung von
selbständigen Bauernwirtschaften und die in dem lokalen Ar-
beiterbedarfe entsprechenden Anzahl errichteten Arbeiterstel
len vor.
Die Erreichung der soeben erörterten Ziele der preussischen
Rentengutspolitik ist durch gesetzliche Vorschriften gesichert.
Der Erfolg des Ansiedelungsgeschäftes hängt jedoch nicht
.so sehr vom Wesen und von der Regelung der durch die ge
setzgebende Macht geschaffenen und systematisirten, geeigne
ten Rechtsform, als mehr von der Thätigkeit jener Behörde ab,
welche das Gesetz anzuwenden, die in demselben zum Aus
druck gelangenden Ziele zu verwirklichen berufen ist.
Nach den preussischen Rentengutsgesetzen sind die voll
streckenden leitenden Behörden: die Generalkommissionen; nach
dem Posener Ansiedelungsgesetz: die Ansiedelungskommis
sion. Von der Thätigkeit dieser Behörden hängt der Erfolg des
ganzen Verfahrens ab; umsomehr, als das Gesetz sozusagen nur
ganz allgemeine Directiven enthält; in Anschliessung hieran sind
die Kommissionen mit 'einem weitgehenden diskretionären Rechts
kreis ausgestattet und können dem praktischen Bedarf gemäss
den einzelnen konkreten Fällen entsprechend, nach freiem Er
messen das Mass und die Art und Weise ihrer Thätigkeit be
stimmen. Ihre Verantwortlichkeit ist hiedurch nicht kleiner,
sondern eine wesentlich gesteigerte. Richtig sagt S e r i n g von
den Behörden: * 2 ) «Es wird in erster Linie von ihrer Thätigkeit.
abhängen, ob die entstehenden Ansiedelungen den Anforderun
gen einer weitsichtigen Sozialpolitik entsprechen werden oder
nicht, ob blühende Bauemgemeinden oder Proletarierkolonien
entstehen, ob namentlich die gesetzlichen Begünstigungen den
R Pr. M. Seriug: Referat über die B odenbesitz vertheilung und die
Sicherung des Kleingnmdbesitzes. (Verhandlungen der am 20. und 21. März
in Berlin abgehaltenen Generalversammlung des Vereins f. Socialpolitik über
die ländliche Arbeiterfrage und über die Bodenbesitzvert.heilung und die Siche
rung des Kleingrundbesitzes. Schriften d. Ver. f. Sozialpol. BVIII. B. 1893.
S. 13G.)
2 ) Sering: Renlengiiter. (Handwörterbuch der Staatswissenschaften
B. V. 1893. S. 424.)