Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

160  Zweiter  Teil.  Landet.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.
wenn  wir  vom  Monopole  der  Apotheker,  Verlagshändler,  durch  Patent  geschützten
Gewerbetreibenden  rc.  oder  von  der  Monopolstellung  unserer  Bahnen,  Kanäle,  Gasund
  Wasserleitungen  rc.  sprechen,  zum  großen  Teile  beeinflußt  von  „beiderseitiger"
Konkurrenz:  die  Kanaltransportpreise  z.  B.  beeinflußt  von  der  Konkurrenz  der  Bahnen,
die  Preise  dieser  beeinflußt  von  den  Preisen  des  Wassertransports,  der  Gaspreis
beeinflußt  von  der  Konkurrenz  der  Petroleumhändler  rc.  Wer  also  feste,  scharfgezogene
Grenzlinien  zur  Bedingung  solcher  Scheidungen  wie  der  hier  in  Rede  stehenden  machen
wollte,  müßte  auch  die  vorhin  empfohlene  Trennung  verwerfen.  Indessen  wird  ja  mit
Forderungen  solcher  Art  außerhalb  des  Gebiets  der  exakten  Wissenschaften  überhaupt
nur  wenig  erreicht.  Im  allgemeinen  muß  es  genügen,  in  solchen  Scheidungen  die
wesentlichsten  Eigentümlichkeiten  der  einzelnen  Erscheinungen  zum  Ausdruck  zu
bringen.  And  das  allein  war  auch  im  vorliegenden  Falle  beabsichtigt.

6.  Begriff  und  Zweck  der  Buchführung.
Von  Abraham  Adler.

Adler,  Buchführung.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschasten.  Herausgegeben  von
Loiirad,  Elster,  Lexis,  Loening.  2.  Aufl.  2.  Bd.  Jena,  Gustav  Äscher,  tSytz.  S.  U05—U06.
Buchführung  oder  Buchhaltung  im  weiteren  Sinne  nennt  man  jede  einigermaßen ­
  geordnete  Rechnungsführung  über  die  Veränderungen  des  Besitzstandes  einer
Einzelwirtschaft  oder  einzelner  Teile  desselben.  So  kann  z.  B.  jeder  Privatmann  über
seine  Einnahmen  und  Ausgaben,  jede  Lausfrau  über  ihre  Laushaltung  Rechnung
führen,  also  eine  Art  von  Buchführung  anwenden.  Im  engeren  Sinne  jedoch  versteht
man  unter  Buchführung  die  nach  ganz  bestimmten  Regeln  in  bestimmten  Büchern
erfolgende  Aufzeichnung  des  Vermögensstandes  einer  Erwerbswirtschaft  und  der
Veränderungen,  die  derselbe  durch  den  Geschäftsbetrieb  erleidet,  dergestalt,  daß  man
zu  jeder  Zeit  in  der  Lage  ist,  die  Wirtschaftsbewegung  im  einzelnen  zu  erkennen  und
den  Erfolg  derselben  in  dem  Vermögensstand  nachzuweisen.  Solche  Buchführung  nennt
man  auch  die  kaufmännische,  weil  sich  die  Notwendigkeit  einer  geordneten  schriftlichen
Darstellung  der  Geschäftsverhältnisse  zuerst  in  den  größeren,  kaufmännisch  geführten
Betrieben  ergeben  und  sich  dort  also  die  Buchführung  im  engeren  Sinne  ausgebildet
hat,  sodann  weil  die  Landelsgeschbücher  der  verschiedenen  Staaten  den  Kaufleuten  eine
geordnete,  übersichtliche  Buchführung  zur  Pflicht  gemacht  haben.  Wissenschaftlich
ist  die  Buchführung  dann,  wenn  zwischen  den  einzelnen  Teilen  der  Rechnungsführung,
ein  solcher  Zusammenhang  besteht,  daß  das  ganze  Buchungswerk  als  eine  systematische
Einheit  erscheint,  was  bei  der  Methode  der  sogenannten  doppelten  Buchführung  und
ihren  Abarten  der  Fall  ist.  Zweck  der  Buchführung  im  engeren  Sinne  ist  es  sonach,
im  Anschluß  an  die  Feststellung  und  Aufzeichnung  der  Vermögensbestandteile  die
Geschäftsbewegung  in  Erwerb  und  Aufwand  fortlaufend  in  den  Büchern  so  zu  verzeichnen, ­
  daß  es  in  beliebigen  Zeitabschnitten  möglich  ist,  die  eingetretene  Vermehrung
oder  Verminderung  des  ursprünglichen  Vermögens  ziffermäßig  festzustellen  und  den
mehr  oder  weniger  detaillierten  Nachweis  zu  liefern,  auf  welche  Weise  die  Veränderung
des  Verntögens  entstanden  ist.  Es  ist  einleuchtend,  daß  eine  derartige  Rechnungsführung ­
  über  den  Besitzstand  der  Einzelwirtschaften  und  die  Veränderungen  desselben
von  allergrößtem  Werte  für  die  Volkswirtschaft  ist;  denn  die  Anwendung  der  Lauptgrundsätze
  der  Ökonomik,  der  Planmäßigkeit,  Ordnung  und  Sparsamkeit,  ist  in  größeren
            
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