170 Zweiter Teil. Landet. VIII. Der Wettbewerb im Lande! re.
Lierbei leistet ihm sein Auskunftsbureau zum Anterschiedc von der geschäfts
freundlichen Erkundigung, die bloß dann und wann und hier und dort einmal durch
ein vorübergehendes Einzelinteresse in Tätigkeit gesetzt wird, eine Arbeit, die ständig
auf dem Posten ist, die immer von neuem zu hören und zu fragen Veranlassung nimmt,
am Wohnort sowohl wie außerhalb, und die deshalb dem gesteckten Ziel so nahe kommt,
wie es aus anderem Wege nicht möglich ist. Die berufsmäßige Auskunftserteilung
muß daher die Arbeit einer kapitalkräftigen Anstalt sein, die das Interesse großer und
einflußreicher Kreise der Geschäftswelt auf sich vereinigt, einer Anstalt, die sich geschulte
Kräfte hält und für die Zwecke der Krediterkundigung in einer ständig erweiterten und
verfeinerten Organisation sich vielseitige Verbindungen schafft, welche nicht nur die
erlangten Auskünfte an Ort und Stelle einzusammeln, sondern auch vorkommende
Veränderungen möglichst schnell zu berichten haben.
Eben weil wir in allem planmäßig vorgehen, sowohl in Aufsuchung der Quellen,
deren Vertrauenswürdigkeit zum gerade vorliegenden Fall wir prüfen, als auch in Ver
wertung der daraus geschöpften Mitteilungen, die wir sichten und bis zur Vollständigkeit
ergänzen, deshalb sprechen wir von einer organisierten Auskunftsbeschaffung.
Die Organisation einer großen Anstalt ist mit einem kostspieligen, vieltastigen
Musikwerk zu vergleichen: je nachdem die Spieler sind und der Anschlag erfolgt, muß
die Leistung verschieden sein. Wir haben deshalb auch in Erwägung zu ziehen, daß
die Personen, die unserem Berufe sich widmen, vor allem diejenigen, die den höheren
Dienst verrichten, und durch deren Lände die schwierigeren Fälle zu gehen haben, den
Vorteil fachmännischer Schulung und höherer Erfahrung ausweisen müssen, der den
Spezialisten auszuzeichnen pflegt.
Ein vergleichender Blick auf die Leistungen in anderen Berusszweigen wird
nützlich sein.
Es gibt viele Porträtmaler, — auch wir sollen porträtieren — aber nur wenige
erringen die Meisterschaft, und selbst dem Meister gelingt es nicht immer, Bilder von
gleichem Werte und gleicher Ähnlichkeit zu schaffen, obgleich die zu Malenden in vielen
Sitzungen zum Beschauen und Messen ruhig Stand halten.
Wir schätzen und ehren die ärztliche Kunst; wir sehen den Arzt am Bette des
Kranken, den er in seiner ganzen Blöße besehen und betasten darf, und der ihm auf
jede, auch die diskreteste Frage Bescheid erteilt, und doch wie leicht und oft irrt auch
der gerühmteste Meister in seiner Diagnose, in einer Gabe oder Kunst, die auch wir
zu betäügen haben.
Ich könnte von den Sachverständigen, den Steuerbehörden, der Presse und noch
vielen anderen vergleichsweise sprechen, doch will ich nur noch der Rechtspflege gedenken,
auf die wir besonders stolz sind. Wie die Gerichte, so haben auch wir die Wahrheit
zu ermitteln und Tatsachen festzustellen; nur fehlen uns die Machtmittel der Behörden.
Wir sollen oft binnen Stunden uns darüber klar werden, ob jemandem ein betrügerischer
Bankerott zuzutrauen ist; das Gericht aber, dem die Bücher vorliegen, braucht meist
Monate zur Feststellung, ob der eingetretene Bankerott ein straffälliger ist oder nicht.
Das Gericht nimmt sich die Zeit, die ihm gut dünkt; ihm steht jeder Staatsbürger zur
Verfügung, der unter Eid die volle Wahrheit zu sagen, nichts zu verschweigen und
nichts hinzuzusetzen hat, so wahr ihm Gott helfe, und doch werden fortwährend in zweiter
und dritter Instanz frühere Erkenntnisse als irrig und ungerechtfertigt aufgehoben.
Wenn menschlicher Fehlbarkeit überall ein reichlicher Zoll entrichtet wird, wie könnten
da wir, die wir auf die Aussagen und Ansichten der Geschäftswelt uns zu stützen
haben, die wir verschieden veranlagt bleiben und uns je nachdem auf eine 2, 10 oder
20 jährige Erfahrung stützen, in jedem Federstrich und in jeder einzelnen Angabe unfehlbar
befunden werden, zumal die Ansprüche, die an uns gestellt werden, viel weiter gehen,
als es anderen Berufen gegenüber der Fall zu sein pflegt!