Full text: Finanzwissenschaft

6. Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes. 
daß die Beamten dies nicht in eigenem Interesse benutzen. Jede 
Rechtsverletzung ist streng zu bestrafen, eventuell auch. Amtsverlust. 
In Amerika muß der Beamte bei jedem Vertragsabschluß den Eid 
leisten, daß er aus dem Vertrag keinen Vorteil hat. Strenge Maß- 
nahmen sind auch in der Richtung notwendig, daß den Kassa- 
beamten verboten werde, Staatsgelder zu eigenen Zwecken zu ver- 
wenden oder dieselben Beamten oder anderen zu verleihen. Jeder 
mit Verrechnung betrauter Beamter soll wenigstens monatlich 
Rechnung legen. Jedes Versäumnis dieser Pflicht ist zu ahnden. 
b) Dem Publikum gegenüber ist die Finanzverwaltung für jeden 
durch dieselbe verursachten Schaden verantwortlich. Wenn aber 
das Vorgehen derselben auf dem Gesetz beruht, so hat die Staats- 
kasse den Schaden zu ersetzen. 
4. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Finanzregierung 
kann in Anwendung der Finanzgesetze Rechts- und Interessen- 
verletzungen begehen. Die Finanzverwaltung steht der Kinzelwirt- 
schaft gegenüber, deren Rechts- und Interessensphäre sie achten 
muß. Der Schutz dieser Rechte muß gesichert werden, denn nur 
dort können wir von einem Rechtsstaate sprechen, wo die Rechte 
der Staatsbürger nicht nur anderen Staatsbürgern, sondern auch 
den staatlichen Organen gegenüber geschützt sind. Dies hat 
namentlich in unserer Zeit hohe Bedeutung, wo infolge der parla- 
mentarischen Regierungsform die Regierung in den Händen der 
einzelnen Parteien, also einer Parteiregierung liegt und so unver- 
meidlich Parteiinteressen, Parteileidenschaften, Parteigesichtspunkten 
dient. Die Notwendigkeit des Rechtsschutzes gegenüber den durch 
Staatsorgane begangenen Rechtsverletzungen schuf die Verwaltungs- 
gerichtsbarkeit, die namentlich auf dem Gebiete des Finanzrechtes 
ein weites Feld der Wirksamkeit hat, da hier die materiellen In- 
teressen der Staatsbürger in die Interessensphäre der Staatsgewalt 
fallen und Gegensätze, oft scheinbar, oft tatsächlich, sich ergeben. 
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit überwacht die strenge Vollziehung 
der Finanzgesetze und schützt die Staatsbürger gegen eine un- 
richtige Anwendung derselben. 
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