296 Zweiter Teil. Kandel. XIV. Kaufmännisches Anterrichtswesen.
Lebens genauer umzusehen, so benutzen Sie die Ferien in erster Linie dazu. Aber
nicht, indem Sie sich auf den Kontorbock in einem Geschäfte sehen und da stets die
gleiche untergeordnete Tätigkeit ausüben. Nein, lassen Sie sich an allen Stellen des
Betriebes umherführen und sehen Sie sich alle Zweige des Geschäfts gründlich an.
Oder wenn Sie die Möglichkeit haben, einen landwirtschaftlichen Großbetrieb anzusehen,
gehen Sie auf das Land. Denn die großen Zweige des nationalen Erwerbslebens
können gegenseitig nur Vorteil davon haben, wenn ihre Vertreter auch über die Lage
der anderen Zweige gründlich aus eigener Anschauung orientiert sind. Aber fassen
Sie das nicht nur als Erholung, sondern als Arbeit auf, geben Sic sich Rechenschaft
vom Gesehenen und Gehörten, und berichtigen Sie danach Ihre bisherigen An
schauungen und —- Vorurteile.
Eine andere nützliche Verwendung der Ferien wäre auch eine Reise ins Ausland,
falls Sie nicht Absicht und Gelegenheit haben, später noch auf längere Zeit sich in
den Verhältnissen anderer Länder umzusehen. Freilich handelt es sich dann nicht um
eine Vergnügungsreise, sondern um eine gründlich vorbereitete Studienreise, um die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Auslandes kennen zu lernen.
Aber schließlich würde natürlich auch ein stiller Studienaufenthalt zu Laus seine
guten Früchte tragen. Gründliche Repetitionen und selbständiges Durcharbeiten einer
Spezialfrage, eines Spezialgebiets, würden sich dem allgemeinen Studienplan sehr
zweckmäßig eingliedern. Nur muß ich dabei wieder darauf Hinweisen, daß auch in
diesem Fall genaue Zeiteinteilung von vornherein sehr nützlich sein würde. Jedenfalls
aber muß in den Ferien irgend ein die Semesterarbeit ergänzender Studienbetrieb
stattfinden, soll die Zeit nicht zwecklos vergeudet werden.
4. Warum sollen wir obligatorische kaufmännische
Fortbildungsschulen errichten?
Von Karl Dunker.
Dunker, Die Notwendigkeit gesetzlicher Verpflichtung zum Besuche der kaufmännischen
Fortbildungsschulen. In: Deutscher Verband Kaufmännischer Vereine. Referate zur XI. ksaupt»
versammluug in Koburg am zo. und U- Juni IM nebst den betreffenden Beschlüssen. Frankfurt a. KT.,
Druck von Reinhold Mahlau, Fa. Kkahlau & Ivaldschmidt, (901. 5. S. 55 und 5. 58—62.
Die kaufmännische Fortbildungsschule soll allgemein und wirksam die praktische
Lehre unterstützen; der Unterricht muß daher
1. alle fassen, die ihn nöttg haben, — ein allgemeiner Unterricht sein,
2. regelmäßig und pünktlich besucht iverden,
3. ein systematisch aufgebauter, streng fachlicher Unterricht sein,
4. am Tage stattfinden.
Wer diesen Gedankengang zugibt, muß zur Forderung der obligatorischen kauf
männischen Fortbildungsschule, der Einführung der Fortbildungsschulpflicht kommen.
Von den Gründen, die gegen die Fortbildungsschulpflicht angeführt werden, will
ich hier nur die zwei wichtigsten kurz erörtern.
Da ist zuerst das Prinzip der Freiheit, die alte wohlbekannte Parole aus
Manchester: „Man darf die im Alter der selbständigen Entwickelung stehenden jungen
Leute über 14 Jahren nicht noch zwingen." Demgegenüber ist mein Standpunkt:
Jungen unter 17 Jahren bedürfen der Leitung, eventuell des Zwanges; die Freiheit