Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

296 Zweiter Teil. Kandel. XIV. Kaufmännisches Anterrichtswesen. 
Lebens genauer umzusehen, so benutzen Sie die Ferien in erster Linie dazu. Aber 
nicht, indem Sie sich auf den Kontorbock in einem Geschäfte sehen und da stets die 
gleiche untergeordnete Tätigkeit ausüben. Nein, lassen Sie sich an allen Stellen des 
Betriebes umherführen und sehen Sie sich alle Zweige des Geschäfts gründlich an. 
Oder wenn Sie die Möglichkeit haben, einen landwirtschaftlichen Großbetrieb anzusehen, 
gehen Sie auf das Land. Denn die großen Zweige des nationalen Erwerbslebens 
können gegenseitig nur Vorteil davon haben, wenn ihre Vertreter auch über die Lage 
der anderen Zweige gründlich aus eigener Anschauung orientiert sind. Aber fassen 
Sie das nicht nur als Erholung, sondern als Arbeit auf, geben Sic sich Rechenschaft 
vom Gesehenen und Gehörten, und berichtigen Sie danach Ihre bisherigen An 
schauungen und —- Vorurteile. 
Eine andere nützliche Verwendung der Ferien wäre auch eine Reise ins Ausland, 
falls Sie nicht Absicht und Gelegenheit haben, später noch auf längere Zeit sich in 
den Verhältnissen anderer Länder umzusehen. Freilich handelt es sich dann nicht um 
eine Vergnügungsreise, sondern um eine gründlich vorbereitete Studienreise, um die 
wirtschaftlichen Verhältnisse des Auslandes kennen zu lernen. 
Aber schließlich würde natürlich auch ein stiller Studienaufenthalt zu Laus seine 
guten Früchte tragen. Gründliche Repetitionen und selbständiges Durcharbeiten einer 
Spezialfrage, eines Spezialgebiets, würden sich dem allgemeinen Studienplan sehr 
zweckmäßig eingliedern. Nur muß ich dabei wieder darauf Hinweisen, daß auch in 
diesem Fall genaue Zeiteinteilung von vornherein sehr nützlich sein würde. Jedenfalls 
aber muß in den Ferien irgend ein die Semesterarbeit ergänzender Studienbetrieb 
stattfinden, soll die Zeit nicht zwecklos vergeudet werden. 
4. Warum sollen wir obligatorische kaufmännische 
Fortbildungsschulen errichten? 
Von Karl Dunker. 
Dunker, Die Notwendigkeit gesetzlicher Verpflichtung zum Besuche der kaufmännischen 
Fortbildungsschulen. In: Deutscher Verband Kaufmännischer Vereine. Referate zur XI. ksaupt» 
versammluug in Koburg am zo. und U- Juni IM nebst den betreffenden Beschlüssen. Frankfurt a. KT., 
Druck von Reinhold Mahlau, Fa. Kkahlau & Ivaldschmidt, (901. 5. S. 55 und 5. 58—62. 
Die kaufmännische Fortbildungsschule soll allgemein und wirksam die praktische 
Lehre unterstützen; der Unterricht muß daher 
1. alle fassen, die ihn nöttg haben, — ein allgemeiner Unterricht sein, 
2. regelmäßig und pünktlich besucht iverden, 
3. ein systematisch aufgebauter, streng fachlicher Unterricht sein, 
4. am Tage stattfinden. 
Wer diesen Gedankengang zugibt, muß zur Forderung der obligatorischen kauf 
männischen Fortbildungsschule, der Einführung der Fortbildungsschulpflicht kommen. 
Von den Gründen, die gegen die Fortbildungsschulpflicht angeführt werden, will 
ich hier nur die zwei wichtigsten kurz erörtern. 
Da ist zuerst das Prinzip der Freiheit, die alte wohlbekannte Parole aus 
Manchester: „Man darf die im Alter der selbständigen Entwickelung stehenden jungen 
Leute über 14 Jahren nicht noch zwingen." Demgegenüber ist mein Standpunkt: 
Jungen unter 17 Jahren bedürfen der Leitung, eventuell des Zwanges; die Freiheit
	        
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