2. Staats- oder Privatbahnsystem?
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bestehenden Privatbahnen der Spekulation ein Material bieten, wird nur derjenige als
Argument betrachten, welcher die Spekulation prinzipiell verwirft; es berühren übrigens
die Kursschwankungen der bei einem guten Konzessionssysteme wohlfundierten Eifenbahn-
papiere den ernsten Kapitalisten wenig, und dieselben sind im Entgegenhalte zu den so
zahlreichen Konjunkturen, welche Staatspapiere betreffen, im großen Durchschnitte
sehr wenig Staaten ausgenommen — kaum als wesentlich belangreicher zu erweisen.
Andererseits glaubt man zuweilen die Kapitalbeschaffung von seiten des Staats
als eine günstigere bezeichnen zu können. Dies trifft jedoch allgemein nicht zu, vielmehr
ist hier alles relativ. Gegenüber einem Staate mit zerrütteten Finanzen kann die
Verzinsung von Prioritätsobligationen und Aktien aus den eigenen Erträgen der
Bahnen größere Sicherheit bieten, und Privatbahnen, von welchen das feststeht oder
angenommen wird, werden da folglich zu einem niedrigeren Zinsfüße Kapitalien beschaffen
als dem gleichzeitigen des Staatskredits. Bei Staaten von ausgezeichneten Finanz
verhältnissen wird das Amgekehrte der Fall sein; hier werden Staatspapiere, wenigstens
in der Regel, einen besseren Kurs erzielen als gleichverzinslichc Bahneffekten von
augenblicklich gleicher Sicherheit. Auch bietet die Staatsgarantie von Privatbahnen,
indem sie das Risiko bei denselben äußersten Falles jenem des Kredits an den
garantierenden Staat gleichstellt, das Mittel, den Kurs der Eiscnbahncffckten mindestens
auf das gleiche Niveau mit dem der Staatspapiere zu stellen. So liegt zuletzt eine
quaestio facti vor, welche bei Zerrüttung der Staatsfinanzen wegen erheblich günstigerer
Kapitalbeschaffung durch Privatgesellschaften sogar zur Wahl des Privatbahnwesens
zwingen kann.
4. Kosten und Beschaffenheit der Anlage und der Betriebs
leistungen. Für die Jugendzeit des Eisenbahnwesens wird in dem Punkte den
Privatbahnen zufolge des ganzen Charakters privater Anternehmungstätigkeit im Gegen
satze zu schwerer beweglichen, bureaukratischen staatlichen Administrationen wohl eine
gewisse Überlegenheit nicht abzusprechen sein; ein Moment, das gegenwärtig bei der
vorgeschrittenen Ausbildung der Bau- und Betriebstechnik, der allgemeinen Vertrautheit
mit der Natur des Eisenbahnwesens und den eingetretenen Reformen in der Staats
verwaltung natürlich nicht mehr von entscheidender Bedeutung ist.
Die zuweilen gehörte Ansicht, daß Privatbahnen (um des schnöden Gewinns
wegen) unsolider bauen und betreiben, also namentlich an Sicherheit den Staats
bahnen nachstehen, setzt mangelhafte polizeiliche Regelung und mangelnde Pflicht
erfüllung der Aufsichtsorgane voraus, hat folglich nichts mit dem Systeme an sich zu
tun. Dasselbe gilt von unlauterer Erhöhung der Anlagckosten durch ungebührliche
Zwischengewinne bei einzelnen Privatbahnen.
Weitverbreitet ist die Meinung, daß insbesondere die Kosten des Betriebs
sich bei Staatsbahnen wegen der einheitlichen Verwaltung großer geschlossener Netze
niedriger stellen als bei den zahlreichen kleineren Privatbahnen. Dies trifft wieder nur
bei uneinsichtig gehandhabtem Konzessionswesen, bei Zersplitterung des Netzes in eine
Menge von Privatverwaltungen, zu. Wenn man geglaubt hat, die diversen Ab
machungen über direkte Verkehre, wechselseittge Benützung von Betriebsmitteln rc.,
Konferenzen über Fahrpläne und Verbände, Abrechnungen gemeinsamer Einnahmen,
Ersähe u. dgl. erhöhen die Kosten des Privatbahnbetriebs in beträchtlichem Maße, so
ist das übertrieben, denn es müssen nahezu die nämlichen Arbeiten bei einer Mehrheit
von Staatsbahndirektionen (wenngleich äußerlich weniger sichtbar) Platz greifen, wenn
genaue Rechnung geführt werden soll.
Die Organisation der Staatsbahnverwaltung, insbesondere in einem großen Staate,
kann auch unökonomisch und sachlich mangelhaft sein.
Hinsichtlich des Maßes und der Qualität der Transportleistungeu neigen
im ganzen Privatbahnen zu größerer Sparsamkeit, Staatsbahnen zu größerer Will-