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schon daraus, daß eine weit größere Nachfrage nach kleinen
Wohnungen vorhanden ist, als nach großen. Der Vermieter
der kleinen Wohnungen kann daher seine wirtschaftliche
Überlegenheit dem Mieter gegenüber voll zur Geltung bringen
und sie im Mietsvertrage zum Ausdruck gelangen lassen.
Das Mietsrecht müßte daher vor allem in der Weise geregelt
werden, daß ein wirksamer Schutz für die kleinen Mieter er
möglicht wird.')
Wenn wir auch die Probleme, welche die Wohnungsfrage
ausmachen, nur flüchtig gestreift haben, so erhellt doch aus
der obigen Erörterung, daß es mannigfache wirtschaftliche,
soziale und rechtliche Faktoren sind, welche dabei in Be
tracht kommen. Hieraus folgt aber wiederum, daß ein Zu
sammenwirken vieler Kräfte nötig ist, um eine Lösung der
Wohnungsfrage anzustreben. Es handelt sich hier um ein
Zusammenwirken von Staatshülfe, (einschließlich der Ge
meinden), Selbsthülfe und Gesellschaftshülfe.
Die oben angedeuteten Maßregeln der Gesetzgebung und
der Politik, denen sich noch andere angliedern, wie die der
Zonenenteignung und der Stadterweiterung 2 ), des Wohnungs
baues für Arbeiter und Beamte bilden den Gegenstand der
Staatshülfe, wie sie von den öffentlich rechtlichen Körper
schaften ausgeübt werden soll. Die Gesellschaftshülfe be
deutet die Mitwirkung verschiedener sozialer Schichten an der
Lösung der Wohnungsfrage. Es handelt sich hier um die
Gründung gemeinnütziger Vereine und Aktiengesellschaften,
welche den Bau kleiner und billiger Wohnungen bezwecken,
um die Gründung von Mietsvereinen, welche die Interessen
des Mieters gegenüber dem Vermieter zu vertreten haben, um
die Organisation von Reform vereinen mit weitergehendem Pro
gramm, wie z. B. des Vereins „Reichs-Wohnungsgesetz“, um
eine agitatorische und erziehliche Tätigkeit in Wort und
Schrift und dergleichen mehr.
Die Staats- und Gesellschaftshülfe soll aber dazu dienen,
die Wirksamkeit der Selbsthülfe zu ermöglichen und zu
steigern, denn ohne die Mitwirkung derjenigen Klassen, welche
fl Schriften des Vereins Reichswohnungsgesetz, Heft 4.
2 ) Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 95, S. 113.