Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Aufsichtsrat auf unbestimmte Zeit mit dem Vorbehalt eines 
beiderseitigen sechsinonatliclien Kündigungsrechtes ernannt 
werden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand halten gemein 
schaftliche Sitzungen ab und beschließen über die bei der 
Geschäftsführung zu befolgenden Grundsätze, insbesondere 
über: 
1. die Bedingungen, unter welchen Spareinlagen ange 
nommen werden sollen, 
2. die Aufnahme von Anleihen, 
3. die Anlegung verfügbarer Gelder der Genossenschaft 
mit der Maßgabe, daß eine Anlegung in Spekulations 
papieren nicht stattfinden darf, 
4. die Wahl und den Ankauf von Bauplätzen oder den 
Erwerb von Häusern, 
5. die Baupläne der zu erbauenden Häuser und 
6. die Vermietung der Wohnungen in den der Genossen 
schaft gehörigen Häusern. 
Im allgemeinen finden diese gemeinschaftlichen Sitzungen 
einmal im Monat statt. Da in diesen Sitzungen alle wich 
tigen Fragen der Geschäftsführung zur Beratung kommen, 
so wird dadurch eine größere Anzahl der Genossen mit den 
Verwaltungsangelegenheiten vertraut gemacht. 
Der Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins sind in der 
Weise zusammengesetzt, daß die verschiedenen Klassen, welche 
die Genossenschaft umfaßt, darin vertreten sind: Die einzelnen 
Hausgemeinschaften, die verschiedenen Berufsstände und die 
größeren Betriebe. Der Vorsitz wird sowohl im Vorstand 
als im Aufsichtsrat von einem Arbeiter geführt. Von den 
Genossen, welche im Jahre 1893 den Vorstand und Aufsichts 
rat bildeten, waren im Jahre 1901 noch 12 als Mitglieder des 
Vorstandes und Aufsichtsrates angeführt. Die wichtigsten 
Geschäfte des Vorstandes, wie die der Kassenführung und 
der Buchführung, konnten von Arbeitern nicht übernommen 
werden. Im Jahre 1893 wurde die Leitung der Kassenführung 
dem Fabrikbesitzer Heinrich Freese übertragen und ihm ein 
Arbeiter, A. Schütz, welcher der Rendant der Ortskranken 
kasse der Steindrucker und Lithographen war, beigeordnet. 
Beide Mitglieder des Vorstandes üben noch heute die ihnen 
im Jahre 1893 übertragenen Funktionen aus. Außerdem ge
	        
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