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Aufsichtsrat auf unbestimmte Zeit mit dem Vorbehalt eines
beiderseitigen sechsinonatliclien Kündigungsrechtes ernannt
werden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand halten gemeinschaftliche
Sitzungen ab und beschließen über die bei der
Geschäftsführung zu befolgenden Grundsätze, insbesondere
über:
1. die Bedingungen, unter welchen Spareinlagen angenommen
werden sollen,
2. die Aufnahme von Anleihen,
3. die Anlegung verfügbarer Gelder der Genossenschaft
mit der Maßgabe, daß eine Anlegung in Spekulationspapieren
nicht stattfinden darf,
4. die Wahl und den Ankauf von Bauplätzen oder den
Erwerb von Häusern,
5. die Baupläne der zu erbauenden Häuser und
6. die Vermietung der Wohnungen in den der Genossenschaft
gehörigen Häusern.
Im allgemeinen finden diese gemeinschaftlichen Sitzungen
einmal im Monat statt. Da in diesen Sitzungen alle wichtigen
Fragen der Geschäftsführung zur Beratung kommen,
so wird dadurch eine größere Anzahl der Genossen mit den
Verwaltungsangelegenheiten vertraut gemacht.
Der Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins sind in der
Weise zusammengesetzt, daß die verschiedenen Klassen, welche
die Genossenschaft umfaßt, darin vertreten sind: Die einzelnen
Hausgemeinschaften, die verschiedenen Berufsstände und die
größeren Betriebe. Der Vorsitz wird sowohl im Vorstand
als im Aufsichtsrat von einem Arbeiter geführt. Von den
Genossen, welche im Jahre 1893 den Vorstand und Aufsichtsrat
bildeten, waren im Jahre 1901 noch 12 als Mitglieder des
Vorstandes und Aufsichtsrates angeführt. Die wichtigsten
Geschäfte des Vorstandes, wie die der Kassenführung und
der Buchführung, konnten von Arbeitern nicht übernommen
werden. Im Jahre 1893 wurde die Leitung der Kassenführung
dem Fabrikbesitzer Heinrich Freese übertragen und ihm ein
Arbeiter, A. Schütz, welcher der Rendant der Ortskrankenkasse
der Steindrucker und Lithographen war, beigeordnet.
Beide Mitglieder des Vorstandes üben noch heute die ihnen
im Jahre 1893 übertragenen Funktionen aus. Außerdem ge