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ten, die glänzende technische Leistungen 1 ) vollführten, weil das
Erbohren der Felder nicht mehr Mittel zum Zweck war, sondern
Selbstzweck ward.
In Preussen besteht eine fast absolute Schürffreiheit, d. li.
P'reiheit zum Suchen nach verleihbaren aber noch nicht ver
liehenen Mineralien mit der Absicht, deren Verleihung nachzu
suchen 2 ). Durch Schürfen (z. B. Erbohren tiefliegender Kohlen-
flötze) kann ich aber fündig werden, und der nachgewiesene Fund
ist Vorbedingung jeder bergrechtlichen Verleihung. Bin ich fün
dig geworden, so kann ich muten, d. h. den Antrag auf Verlei
hung des Bergwerkseigentums stellen. Nach preussischem Rechte
muss der Finder innerhalb einer Woche nach der Entdeckung
Mutung einlegen, da sonst sein Vorrecht erlischt; sodann hat er
erstmalig 6 Wochen Zeit bis zur Feldesstreckung. Für jede
Mutung muss ein bestimmtes Feld begehrt werden, nämlich bis
zu 500000 Quadratlachter = 218,9 ha. »In dieser Ausdehnung
kann dem Felde jede beliebige, den Bedingungen des § 26 ent
sprechende Form (soweit es die Oertlichkeit gestattet, Felder von
geraden Linien an der Oberfläche und von senkrechten Ebenen
in die ewige Teufe begrenzt) gegeben werden. Jedoch muss der
Fundpunkt, bezvv. der frühere Aufschluss des Mineralvorkommens
eines verlassenen Bergwerks stets in dieses Feld eingeschlossen
werden. Auch dürfen je 2 Punkte der Begrenzung .... bei 500 000
Quadratlachtern nicht über 2000 Lachter (= 4184,8 m) von einan
der entfernt liegen.« (§ 27 Abs. 2 Allg. Preuss. Bergg.)
Nun kann der Muter bis zur Verleihung auf Teile des ge
muteten Feldes beliebig verzichten, er kann auf die Mutung (also
auf das gemutete F'eld) überhaupt Verzicht leisten und auf den
seiner Mutung zugrunde liegenden Fund neu muten und ein ganz
neues Feld begehren. Dies kann er so oft tun, wie er will 3 ).
Damit kann er in einem Kreise von ca. 4 km das Konkurrenz
bohren unmöglich machen, da er den Fundpunkt eines andern
einfach durch entsprechende Feldesstreckung überdecken würde.
So kann der fündig Gewordene in Ruhe weiter bohren, um sein
Feld zweckentsprechend abzurunden. Solches fand wohl beson
ders statt, seitdem die tiefen Bohrungen sehr kostspielig wurden.
1) Vgl. das gleich in Anm. 5 Seite 99 über die Internationale Bohrgesellschaft
Gesagte.
2) Arndt, Bergbau und Bergbaupolitik. 40.
3) Arndt 1. c. 44.