fullscreen: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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ten, die glänzende technische Leistungen 1 ) vollführten, weil das 
Erbohren der Felder nicht mehr Mittel zum Zweck war, sondern 
Selbstzweck ward. 
In Preussen besteht eine fast absolute Schürffreiheit, d. li. 
P'reiheit zum Suchen nach verleihbaren aber noch nicht ver 
liehenen Mineralien mit der Absicht, deren Verleihung nachzu 
suchen 2 ). Durch Schürfen (z. B. Erbohren tiefliegender Kohlen- 
flötze) kann ich aber fündig werden, und der nachgewiesene Fund 
ist Vorbedingung jeder bergrechtlichen Verleihung. Bin ich fün 
dig geworden, so kann ich muten, d. h. den Antrag auf Verlei 
hung des Bergwerkseigentums stellen. Nach preussischem Rechte 
muss der Finder innerhalb einer Woche nach der Entdeckung 
Mutung einlegen, da sonst sein Vorrecht erlischt; sodann hat er 
erstmalig 6 Wochen Zeit bis zur Feldesstreckung. Für jede 
Mutung muss ein bestimmtes Feld begehrt werden, nämlich bis 
zu 500000 Quadratlachter = 218,9 ha. »In dieser Ausdehnung 
kann dem Felde jede beliebige, den Bedingungen des § 26 ent 
sprechende Form (soweit es die Oertlichkeit gestattet, Felder von 
geraden Linien an der Oberfläche und von senkrechten Ebenen 
in die ewige Teufe begrenzt) gegeben werden. Jedoch muss der 
Fundpunkt, bezvv. der frühere Aufschluss des Mineralvorkommens 
eines verlassenen Bergwerks stets in dieses Feld eingeschlossen 
werden. Auch dürfen je 2 Punkte der Begrenzung .... bei 500 000 
Quadratlachtern nicht über 2000 Lachter (= 4184,8 m) von einan 
der entfernt liegen.« (§ 27 Abs. 2 Allg. Preuss. Bergg.) 
Nun kann der Muter bis zur Verleihung auf Teile des ge 
muteten Feldes beliebig verzichten, er kann auf die Mutung (also 
auf das gemutete F'eld) überhaupt Verzicht leisten und auf den 
seiner Mutung zugrunde liegenden Fund neu muten und ein ganz 
neues Feld begehren. Dies kann er so oft tun, wie er will 3 ). 
Damit kann er in einem Kreise von ca. 4 km das Konkurrenz 
bohren unmöglich machen, da er den Fundpunkt eines andern 
einfach durch entsprechende Feldesstreckung überdecken würde. 
So kann der fündig Gewordene in Ruhe weiter bohren, um sein 
Feld zweckentsprechend abzurunden. Solches fand wohl beson 
ders statt, seitdem die tiefen Bohrungen sehr kostspielig wurden. 
1) Vgl. das gleich in Anm. 5 Seite 99 über die Internationale Bohrgesellschaft 
Gesagte. 
2) Arndt, Bergbau und Bergbaupolitik. 40. 
3) Arndt 1. c. 44.
	        
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