Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

102 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts. 
der Regel neben tarifbeteiligten Arbeitern auch vertrags 
fremde Arbeiter beschäftigt, die entweder überhaupt nicht 
organisiert find, oder aber einer anderen, als der vertrags 
schließenden Organisation, angehören. Tarifverträge, die ge 
setzlich eine Sonderbehandlung der vertragsfremden Arbeiter 
in Tarifbetrieben zuließen, wären in ihrer praktischen Wir 
kung gefährdet. Es stünde dem Arbeitgeber frei, nach Be 
lieben, wenn ihm die Tarifnormen unangenehm wären, sich 
ihnen praktisch dadurch zu entziehen, daß er an Stelle tarif 
beteiligter Arbeiter vertragsfremde Arbeiter, mit denen er 
rechtlich unbehelligt jede tarifwidrige Sonderabrede treffen 
könnte, einstellte *). Dadurch kämen die Arbeiter, die Vertrags 
mitglieder sind, in Gefahr, entlassen zu werden, die anderen 
Arbeitgeber, die auch dem Tarifvertrag angehören, aber in 
die Lage, wiederum von einer Schmutzkonkurrenz betroffen 
zu werden, die gerade durch den Tarifvertrag ausgeschlossen 
fein sollte. Dem begegnet die Gesetzgebung, wenn sie die 
Geltung der Tarifnormen an die „Einheit des Betriebs" 
anknüpft, wie dies auch in einzelnen Tarifverträgen deutlich 
zum Ausdruck kommt ^). Es kann hierdurch allerdings eine 
Komplikation entstehen, indem der Arbeitgeber für seinen 
Betrieb mehrere Tarifverträge nebeneinander für dieselbe 
Berufsart abgeschlossen hat, etwa einen Tarifvertrag mit der 
freien Gewerkschaft und einen Tarifvertrag mit der christ 
lichen Gewerkschaft oder dem Hirsch-Dunckerschen Gewerk 
verein. In einem solchen Falle entsteht eine Kollision der 
Tarifnormen für die vertragsfremden Arbeiter. Welchem 
Tarifvertrag sollen sie unterworfen sein? Soweit die Be 
stimmungen der mehreren Tarifverträge gleich sind, wird eine 
-) Pap in GKG. XV S. 385/86. 
'0 Lotmar, Die gesetzliche Regelung des Tarifvertrags, DJZ. 1908, 
S. 902 ff. 
®) S. z. B. den Tarifvertrag der Berliner Fahrstuhlarbeiter, 
Einigungsamt V S. 145: „Der Vertrag gilt für alle Arbeitsstätten der 
Orte, die als Geltungsbereich des Vertrags in Frage kommen."
	        
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