Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

Zweiter Abschnitt. Die Selbstexekution des Tarifvertrags. 153 
Reichsgericht hat den Massencharakter der durch den Tarif 
vertrag ausgelösten Beziehungen verkannt. Man denke an 
eine allgemeine Aussperrung von Mitgliedern des Metall 
arbeiterverbandes in einem einigermaßen entwickelten Jn- 
dustriebezirk. Alle ausgesperrten Metallarbeiter hätten danach 
Ersatzansprüche. Nebenbei gesagt: Diese Ansprüche müßten 
vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden. Man 
denke sich die Durchführung einer solchen Massenaktion von 
Klagen vor unseren ordentlichen Gerichten. Es handelt 
sich um Tausende und Abertausende, die in solchen Fällen 
in Betracht kommen. Man braucht noch nicht einmal an 
die Geschäftslast der Gerichte zu denken, die hierdurch ent 
steht. Ausschlaggebend ist der Mangel an einheitlicher 
Wahrnehmung der in Betracht kommenden Interessen. Der 
eine Teil der Ausgesperrten wird bereit sein. Vergleiche zu 
schließen, ein anderer Teil wird vielleicht aus irgendwelchen 
Gründen mit der Klage abgewiesen oder will durch alle 
Instanzen die Ansprüche durchführen. Wie soll bei solcher 
Lage der Friede einheitlich möglichst bald wieder herbei 
geführt werden? Auf Arbeitgeberseite mag dieser nicht zu 
beherrschende Wirrwarr der Interessen und des Vorgehens 
nicht ohne weiteres gegeben sein. Auf Arbeiterseite ist jeden 
falls diese individualistische Lösung der Klageberechtigung 
unmöglich. 
Es kommt die gesetzliche Unbegrenztheit der Schadens 
ersatzpflicht hinzu. Die Vertragsorganisationen müssen nach 
geltendem Recht den ganzen Schaden ersetzen, der durch Nicht 
erfüllung oder nicht ordnungsmäßige Erfüllung ihrer Pflicht 
entsteht. Andererseits müssen die ersatzberechtigten Vertrags 
parteien Beweis dafür erbringen, in welche Höhe ein Schade 
entstanden ist. Eine solche Unbegrenztheit der Schadensersatz 
pflicht ist für alle Beteiligten ungerecht, unzweckmäßig und 
steht im Widerspruch mit den Funktionen, welche die Vertrags 
organisationen ausüben. Sie ist ungerecht, weil der Schade, 
der durch einen Friedensbruch entsteht, in keiner Weise voraus-
	        
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