Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

I. Soziale Selbstbestimmung im Recht. 
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beruht zum größten Teil die Entwicklung des Rechtslebens. 
Was das Rechtsleben unsrer Tage von Grund aus umgestaltet 
hat, sind nicht die Rechtsordnungen, sondern die Rechts 
beziehungen, die sich neu gebildet haben und immer neu 
bilden. Sie bringen es zuwege, daß unter der Herrschaft der 
gleichen Rechtssätze und Rechtsinstitute das Rechtsleben der 
Zeiten doch völlig verschieden istZ. So stark ist ihre um 
bildende Kraft, daß sie trotz formellen Weiterbestandes die 
alten Rechtsgrundsätze durch sie selbst außer Wirkung setzen 
können. So ist z. B. der Grundsatz der Vertragsfreiheit durch 
ihn selbst mittels der sozialen Gewalten auf weiten Strecken 
des Lebens unwirksam gemacht"). Und was das Eigentum 
auf der einen Seite zu immer größerer Herrschaft, auf der 
anderen Seite zu immer weiterer Einschränkung treibt, so- 
daß trotz gleichbleibender Rechtsnatur seine soziale Funktion 
in immerwährendem Flusse ist, ist nicht der Wandel der 
Rechtssätze, sondern der Wechsel der Beziehungen, in die die 
Eigentümer verflochten sind"). Die soziale Selbstbestimmung 
festigt diese Wirkung der sozialen Kräfte. Aber immer bleibt 
der Staat ihr Herr, wenn er es sein will. Er kann die 
rechtlichen Grenzen auf Grund seiner souveränen Stellung 
immer neu ziehen. Die soziale Selbstbestimmung im Recht 
kann ihn daran nicht hindern. 
Die soziale Selbstbestimmung ist ferner an die Organi 
sation gebunden, die ihr das staatliche Gesetz zur Verfügung 
stellt. Der Staat läßt die unmittelbare Rechtsbildung nicht 
9 Sinzheim er, Die soziologische Methode in der Privatrechts 
wissenschaft. 
-) Vgl. z. B. die Ausführungen Franz KleinS auf dem 27. Deutschen 
Juristentag lJT. IV S. 482): „Die Kartelle können die Konkurrenzfreiheit 
nicht missen, weil sie häufig nur mittels ihrer zur Konkurrenzbeschränkung 
gelangen oder deren Früchte ernten." 
tz „Das bürgerliche Eigentum definieren, heißt somit nichts anderes, 
als alle gesellschaftlichen Verhältnisse der bürgerlichen Produktion darstellen" 
(Karl Marx, Das Elend der Philosophie S. 140). Dazu vor allen 
Karner a. a. O.
	        
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