Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Der Entwurf eines Arbcitstarifgesetzes. 
S. 77 
S. 77 
S. 77 f. 
S. 79 f. 
S. 80 f. 
nicht, soweit es sich in den Beziehungen zwischen dem Verein 
und seinen Mitgliedern um Tarifangelegenheiten handelt. 
Das Recht der Innungen, nach § 92 c der Gewerbe 
ordnung für das Deutsche Reich Ordnungsstrafen zu ver 
hängen, gilt auch dann, wenn es sich um Tarifangelegen 
heiten handelt. 
8 32. 
Ist in dem Verhältnis zwischen tariffähigen Berufs 
vereinen und ihren Mitgliedern vorgesehen, daß sie während 
der Dauer eines Tarifvertrags nicht austreten dürfen, so 
darf die Zeitdauer dieser Bindung fünf Jahre nicht über 
schreiten. 
Aus wichtigem Grunde darf das Mitglied jederzeit aus 
treten. 
8 33. 
Während der Dauer eines Tarifvertrags dürfen tarif 
fähige Berufsvereine ohne Zustimmung der Vertragsparteien 
ihre Satzungen, soweit sie Tarifangelegenheiten betreffen, 
nicht ändern und sich nicht auflösen. 
8 34. 
Die tariffähigen Berufsvereine sind verpflichtet, Mitglieder 
verzeichnisse zu führen und sie mindestens zehn Jahre auf 
zubewahren. 
Sie sind verpflichtet, der Tarifbehörde auf Erfordern 
Auskunft über ihren Mitgliederbestand, ihre gesetzliche Ver 
tretung und den Tarifangelegenheiten betreffenden Inhalt 
ihrer Satzungen zu geben. 
Die Tarifbehörde hat auf Antrag Tarifbeteiligten, die 
ein rechtliches Interesse daran haben, Mitteilung von den 
ihr gegebenen Auskünften zu machen. 
8 35. 
Kommt die Vorstandswahl eines im Tarifverhältnis 
stehenden tariffähigen Berufsvereins nicht oder nicht ordnungs-
	        
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