Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Einführung. 
Gesetzgebung nutzbar gemacht werden kann. Insofern kann 
die Ausbreitung des Gehalts einer rechtlichen Neuschöpfung 
des Tarifvertrags auch auf seine Wertung einwirken. 
Die legislative Rechtswissenschaft kann nur 
unter Darlegung ihrer Grundanschauungen die 
rechtlichen Grundformen untersuchen, die erfor 
derlich sind, um die Zwecke des Tarifvertrags 
mit ihren rechtlichen Mitteln in Übereinstimmung 
zu bringen, die Grundidee darlegen, die diese 
rechtlichen Bestrebungen zusammenfaßt, und in 
Gesetzgebungsform die Möglichkeit ihrer Ver 
wirklichung im einzelnen zeigen. 
Diese Untersuchung muß systematisch, das heißt auf ein 
heitliche Grundgedanken gerichtet sein. Nur so kann die innere 
Notwendigkeit der Regelung begriffen werden. Sie muß 
außerdem alle Einzelheiten einer Tarifregelung ins Auge 
fassen. Ohne sie kann die Möglichkeit eines Arbeitstaris- 
gesetzes nicht dargetan werden. Dies zeigen die amtlichen 
und privaten Gesetzentwürfe, die in den Anlagen zu diesem 
Buche abgedruckt sind. Sie sind zum Teil völlig mißglückt 
und haben nur insofern einen Wert, als sie deutlich zeigen, 
wie unklar bisher noch die Wege zu einem Arbeitstarifgesetz 
sind, und welche Wege sicher nicht gegangen werden dürfen. 
Zum anderen Teil bieten sie zwar wertvolle Anregungen im 
einzelnen. Aber sie können als eine Lösung des Problems 
des Tarifrechts deswegen nicht angesprochen werden, weil 
ihnen der einheitliche Aufbau aus bestimmten Grundgedanken 
fehlt und keineswegs alle Einzelheiten, die für eine Regelung 
des Tarifvertrags von Bedeutung sein müssen, normiert 
sind. Diese Einheit und Ausführlichkeit zu erreichen, muß 
deswegen der Hauptzweck einer neuen, auf das Gesetz 
gebungsproblem gerichteten Untersuchung sein. 
Sie geht hierbei von der Voraussetzung aus, daß der Tarif 
vertrag bereits nach heutigem Rechte ein Rechtsvertrag wie
	        
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