Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Einführung. 
nicht durch einen Verband abgeschlossen *). Es handelt sich 
also offenbar um eine elementare Entwicklung, die die un 
bestimmten Tarifverträge als unbrauchbare Formen aus 
gestoßen hat. Dies zeigt sich auch in der Entwicklung ein 
zelner Tarifverträge, die aus unbestimmten Tarifverträgen 
zu korporativen Tarifverträgen geworden sind. Das Haupt- 
beispiel dafür ist die Tarifgemeinschaft der Deutschen Buch 
drucker. Sie war ursprünglich ein unbestimmter Tarifvertrag, 
bis sie im Jahre 1906 durch mannigfache Übergänge hindurch 
mittels des bekannten „Organisationsvertrags" zum korpora 
tiven Tarifvertrag übergegangen ist, der teilweise bereits 
Vereinsformen angenommen hat. Die Beteiligten haben 
diesen Übergang als „eine naturgemäße Entwicklung der im 
Buchdruckgewerbe bestehenden Tariforganisation" vollzogen * 2 J. 
Würde ein Arbeitstarifgesetz auch auf den unbestimmten 
Tarifvertrag eingehen, so würde es ohne praktischen Nutzen 
die wesentlichen Tarifbeziehungen verwirren und die Einheit 
des Gesetzes stören. Deswegen hat auch der Deutsche 
Juristen tag, als er im Jahre 1908 die Frage nach der 
gesetzlichen Regelung des Tarifvertrags auswarf, nur an 
solche Tarifverträge gedacht, die „zwischen Arbeitgebern oder 
Arbeitgeberverbänden einerseits und Arbeiterverbänden 
andererseits" abgeschlossen werden. Damit sind die un 
bestimmten Tarifverträge, wenn sie einmal doch abgeschlossen 
werden, rechtlich nicht vogelfrei. Sie würden nur nicht dem 
Arbeitstarifgesetz, sondern den bestehenden Rechtssätzen unter 
liegen b). 
>) Die Tarifverträge im Deutschen Reiche am Ende des Jahres 1913, 
bearbeitet im Kaiserlichen Statistischen Amte. Berlin, 1914, S. 14. 
2 ) Rechenschaftsbericht des Verbandes der Deutschen Buchdrucker für 
das Jahr 1908, Berlin, 1907, Druck: Lutze & Vogt, S. 1, 2. 
8 ) Der Fehler darf sich nicht wiederholen, den die Reichsgesetzgebung 
gemacht hat, als sie in Z 16 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen 
vom 25. Mai 1910, wo sie zum ersten Male auf Kollektivverträge zwischen 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern eingeht, nur von unbestimmten Tarif 
verträgen wußte; s. darüber Sinzheimer, Die neuesten Versuche zur ge-
	        
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