Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Einführung. 
Eingriffs wird also hier ganz selbstverständlich als eine rein 
praktische Frage behandelt. Am klarsten trat dies in der 
Kriegsgesetzgebung zutage. Sie hob die Grenze zwischen 
Privat-- und öffentlichem Recht auf. Wie mit Hellem Licht 
plötzlich erleuchtet, sahen wir die Abhängigkeit aller Lebens 
beziehungen von dem Gemeinwillen. 
Die andere Erwägung, die zur Behandlung des Rechts 
als einer Einheit führt, ist die Gleichheit, die jetzt im 
Rechtsschutz beider Rechtsgebiete besteht. Was 
früher das öffentliche Recht bei der Regelung der Lebens 
beziehungen zurückdrängen mochte, war der Gedanke, das 
öffentliche Recht sei selbstherrliche Gewalt, gegen die Garantiere 
nicht gegeben feien. Heute steht dieser Anschauung die Idee 
des Rechtsstaates entgegen'). Auch für öffentliches Recht 
ist das Gesetz die Quelle seiner Geltung, und der einzelne 
ist vor ihm durch unabhängige Gerichte geschützt. Damit 
fällt jede Scheu weg, öffentliches Recht auch auf solchen Ge 
bieten zu verwenden, die an sich nicht ohne weiteres seinem 
traditionellen Bereich angehören. 
Wie die Elemente des privat- und öffentlichrechtlicherr 
Denkens bei der Gestaltung des Tarifrechts zu mischen sind, 
hängt von dem Bedürfnis und der Möglichkeit der Durch 
führung in seinen besonderen Beziehungen ab. 
2. 
Was den Tarifvertrag begründet und erhält, ist ein 
sozialer Wille. Bei jedem Tarifvertrag ist mindestens 
auf einer Seite, der Arbeiterseite, eine Organisation beteiligt 
(S. 17,18). Ihr Wille ist für die Begründung, die Wirkungen 
und die Auflösung des Tarifvertrags maßgebend. Damit 
wird der Wille der einzelnen dem Willen der 
') Vgl. gl ein er, Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts, 
3. Aust., S. 41 ff. Ausführlich ist der Gedanke bei Weyr a. a. O. be 
handelt.
	        
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