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sie von öffentlichen Körperschaften betrieben werden, sind sie in der Regel
in der Hand der Städte und Kreise. Bei der modernen Entwicklung
des lokalen Verkehrs sind diese Verkehrsbezirke zu klein. Eine Zu
sammenfassung tut not, namentlich in den gewerbereichen und dichter
besiedelten Landesteilen. Als größere Verkehrs- und Verwaltungsbezirke
ergeben sich in Preußen naturgemäß seine alten historischen Provinzen.
In den übrigen Bundesstaaten würde der Staatsbereich als Ganzes
einen einheitlichen Verkehrs- und Verwaltungsbezirk für die Kleinbahnen
abgeben. Das Gebiet kleinerer Bundesstaaten wäre einem Nachbar
bezirk anzugliedern.
Hiernach bliebe also der Lokalverkehr der Regelung durch die Einzel
staaten, in Preußen durch die Landesteile (Provinzen) überlassen. Die
örtlichen Bedürfnisse und Eigentümlichkeiten würden also auf dem Ge
biete des Lokalverkehrs durch autonome Verwaltung in demselben und
in noch weiterem Maße wie bislang gesichert.
Ähnliches ist aber auch auf dem Gebiete des allgemeinen Verkehrs
möglich, der künftig unter die Verwaltung des Reiches fällt. Zwei
Mittel sind hierzu gegeben: Einmal in dem Ausbau der Eisenbahn-
räte, die schon jetzt bei allen deutschen Eisenbahnverwaltungen bestehen,
sodann in Maßnahmen auf organisatorischem Gebiet, durch einen Neu
aufbau der Organisation nach den Grundsätzen der S e l b st v e r w a l -
tung und der Dezentralisation. Von diesen Grundsätzen
werden die Vorschläge getragen, die in den folgenden Kapiteln zu be
handeln sind.
Hier bleiben die Grundlagen der finanziellen Auseinandersetzung
zwischen dem Reiche und den Bundesstaaten bei der Übernahme der
Eisenbahnen zu erörtern. '
In jedem Falle, ob nun das Eigentum der Eisenbahnen an das
Reich übergeht oder den Bundesstaaten verbleibt, ist eine Bewertung
des Eisenbahnbesitzes der vertragsschließenden
Teile erforderlich. Das ist unumgänglich, wenn das Risiko auf die
Reichsverwaltung übergeht. Eine solche Bewertung hat denn auch bei
der Begründung der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft statt
gefunden. Sie stieß damals auf besondere Schwierigkeiten, weil sie mit
der Verstaatlichung der hessischen Eisenbahnen zusammenfiel und ein
brauchbarer Vergleichsmaßstab in der Buchführung beider Netze, des
preußischen und des hessischen, fehlte.
Das liegt jetzt bei einer Auseinandersetzung zwischen Reich und
Bundesstaaten anders. Sie würde ihre Grundlage in dem Erkragswerle
der Eisenbahnen finden können. Die Buchführung der deutschen Staats
bahnen ist nach einheitlichem Muster, dem sogenannten „Normal
buchungsschema" des Reichseisenbahnamts geordnet. Die in der Statistik
dieses Amts gegebenen Zahlen, wie die übrigen Buchungsziffern, geben
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