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Eisenbahnüberschüsse eine vorsichtige Abschreibungspolitik betrieben haben,
würden jetzt deren Früchte genießen. Andere Staaten, die im Ver
trauen auf den steigenden Ertragswert der Eisenbahnen von solchen
Abschreibungen abgesehen haben, sähen sich vor der Notwendigkeit, in
Zukunft den ungedeckten Teil ihrer Eisenbahnschuld aus allgemeinen
Staatsmitteln, in derHauptfache also ausSteuern,zu verzinsen undzutilgen.
Wieder ein anderes Verfahren sieht vom Werte des Eisenbahn
unternehmens ganz ab und betrachtet dessen Verkauf lediglich vom
Standpunkte des Verkäufers aus. Man kann es als System der Verlust-
entschädigung bezeichnen. Es stellt die Frage: „Was verliert der ver
kaufende Eisenbahnstaat an greifbaren und verfügbaren Staatseinkünften,
d. h. an Einkünften, die er für Zwecke der allgemeinen Staatsverwaltung
verwenden kann?" Hiernach würde das Reich diejenigen Eisenbahnnetze,
die eine volle Verzinsung und Tilgung nicht gebracht haben, mit Aktiven
und Passiven übernehmen und diejenigen Staaten, die aus ihrem Eisen
bahnbesitz über die Kosten für Verzinsung und Tilgung hinaus noch
Reinerträge erwirtschaftet haben, für die der Staatskasse aus den Eisen
bahnerträgen zugeflossenen Reingewinne nach billigem Übereinkommen
entschädigen.
Freilich ließe man hierbei die offenen Reserven ganz außer
Betracht, die Preußen namentlich durch sein Extraordinarium an
gesammelt hat. Sie treten bilanzmäßig in der bereits erwähnten Form
der Abschreibung zutage (Anlage II). Ein solches Vorgehen wäre natür
lich rein kaufmännisch betrachtet nicht haltbar. Keine Aktiengesellschaft
ließe es sich bei Ankauf oder Verschmelzung gefallen, ihre Anlagewerte
deswegen geringer bewertet zu sehen, weil sie eine vorsichtige Dividenden
politik getrieben und namhafte Teile ihrer Betriebsgewinne wieder in
Form von Abschreibungen oder in anderer Weise in ihr Unternehmen
hineingesteckt hat, statt sie auszuschütten.
Scheidet man aber derartige rein finanzielle Gesichtspunkte aus
und läßt lediglich die staatsrechtliche Rücksicht auf den
5) aushalt des Einzelhaushalts gelten, so könnte man sagen,
daß diese Rücksicht gewahrt ist, wenn der Staatshaushalt für das eine
billige Entschädigung empfängt, was er aus den Eisenbahnerträgen für
allgemeine Staatszwecke früher empfangen hat und bestenfalls in Zu
kunft zu erwarten hätte. Die Vermögenswerte, die der Einzel-
staat hierbei verlieren würde,blieben dabei ganz außer Berechnung. Das
könnte mit Rücksicht darauf bedenklich erscheinen, daß der Staatsbesitz
kein unwesentliches Gegengewicht gegen die Staatsschulden darstellt. Bei
Weggabe der Eisenbahnen würde z. B. in Preußen ein verhältnismäßig
weit größerer Teil der Staatsschulden ungedeckt fein, als früher.
Auf der anderen Seite könnte dem folgendes entgegengehalten
werden. Aus dem Kriege geht das Reich als Schulde nt räger