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Verhandlungen leicht in die Gefahr, das Schauspiel advokatorischer Ver
fechtung von Einzelinteressen zu bieten.
Man könnte einwenden, daß derartige Erfahrungen bei den Unter
handlungen zwischen den Eisenbahnverwaltungen bisher nicht immer
zutage getreten sind, vielmehr zahlreiche und wichtige Erfolge im Sinne
der Einheitlichkeit und Verständigung erzielt wurden. Das trifft für die
Vergangenheit zu, besagt aber nichts für die Aussichten der Zukunft.
Bisher hatten die Einzelstaaten nicht nur ein eigenes und lebhaftes
Interesse an der Verständigung aus sachlichen Gründen, es drohte immer
auch letzten Endes im Hintergründe der Reichseisenbahngedanke. Hierzu
kam ferner, daß Preußen seine Aufgabe als führender Eisenbahnstaat
stets auch darin gesehen hat, im Interesse der Allgemeinheit voranzu
gehen, nötigenfalls unter besonderen Opfern.
Hier liegt der Fall anders. Hier handelt es sich nicht um Ver
ständigungen, die letzten Endes die Stellung der Einzelverwaltungen
selbst stärken, sondern schließlich doch darum, daß diese den Scheiter
haufen mit ihren Opfergaben rüsten sollen, aus dessen Asche der Phönix
der Reichseisenbahn emporsteigen soll. Von dem aber, der sich sein
eigenes Grab grübt, ist besonderer Eifer und besondere Opferwilligkeit
mit Recht nicht zu erwarten.
Vielleicht ist es aus diesen Gründen richtiger, das Reich sofort
einmal in den Sattel zu setzen. Man könnte dem Beispiel
Preußens bei der Verstaatlichung der großen Privatbahnen folgen,
indem das Reich vor dem Erwerbe zu Eigentum die Verwaltung der zu
übernehmenden Eisenbahn für Rechnung der bisherigen Eigentümer
übernimmt.
Geht das Reich in dieser Weise vor, übernimmt es die Verwaltung
einstweilen zu treuen Händen für Rechnung der Eigentümer bis zur
endgültigen Auseinandersetzung, so würden die bestehenden Schwierig
keiten sich wesentlich erleichtern.
Der wichtigste Vorteil wäre der, daß das Reich sich gewissermaßen
zunächst einmal in den Besitz setzt und damit sich alle Vorteile des Be
sitzenden sichert. Es würde über die vorhandenen Kräfte und
Intelligenzen allein verfügen.
Der zweite wichtige Vorteil wäre der, daß die neue Reichsver
waltung einen genauen und erschöpfenden Einblick in die wirtschaftlichen
und betrieblichen Verhältnisse der einzelnen Netze gewinnen würde. Zur
Zeit ist die Reichsregierung auf die Einholung von Auskünften und die
vorhandenen Unterlagen, namentlich des Reichseisenbahnamtes, be
schränkt. Ob die bundesstaatlichen Verwaltungen geneigt sein werden,
der Reichsregierung ein tiefes Eindringen in alle Einzelheiten der Ver
waltung zu erleichtern, kann dahingestellt bleiben. In jedem Falle ist