Full text: Die Reichseisenbahnen

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Mit dieser Regelung würden Vorteile in mehrfacher Beziehung er 
reicht: Die Behörde würde wieder ein einheitlicher und geschlossener 
Körper, der leicht übersehen und gelenkt werden kann. Der Zusammen 
hang und das Zusammenarbeiten der Mitglieder werden wieder inniger, 
ja eigentlich erst wieder ermöglicht. Ferner werden die Mitglieder von 
der Last des laufenden Kleindienstes befreit und sind in der Lage» sich 
den größeren Aufgaben mit voller Kraft und innerer Anteilnahme zu 
widmen, statt ihnen mit der Besorgnis vor Überlastung und dem Be 
streben entgegenzusehen, sie durch geeignete ressortmäßige Behandlung 
entweder von sich „abzuschieben" oder formell zu „erledigen" — was die 
notwendige Folge jeder Überhäufung mit Kleinarbeit ist. 
Hier fei eine kurze Betrachtung eingeschaltet: Die tiefgrei 
fende seelische Wirkung organisakorischer Mängel tritt gerade bei den 
höheren Beamten nach der Regelerscheinung in den deutschen Ver 
waltungen zutage. Vergleicht man ihr Wesen, ihre Lebenslust 
und Tatkraft mit gleichstehenden Schichten der freien Berufe und der 
Privatunternehmungen, so fällt das starke Maß an Ermüdung und 
Resignation auf, das man geradezu als ein Kennzeichen des normalen 
Typus des höheren Beamten bezeichnen muß. Bezeichnend ist, daß das 
wenig oder gar nicht hervortritt bei denjenigen Beamten, die, wie 
z. B. Landräte und sonstige Einzelbeamte, in verhältnismäßig jungen 
Jahren in Stellungen gekommen sind, die Raum zur. Entfaltung einer 
Persönlichkeit bieten. Das sind aber Ausnahmen. 
Es wäre fehlgehend, die Gründe dieser Erscheinung etwa nur an 
dem Mangel an äußerer und innerer Bewertung zu suchen, der manches, 
aber nicht alles erklärt; denn Staatsgesinnung und Selbstbewußtsein 
der Beamten hätten ihnen darüber doch wohl hinweggeholfen. Die 
Gründe liegen vielmehr zu einem großen Teil in der Art der Verwendung 
der akademisch gebildeten Fachbeamten. Diese hat unter der Über 
tragung der Geschäftsmethoden gelitten, die in der allgemeinen Staats 
verwaltung und im Gerichtswesen durch die Bedeutung der Einzel 
entscheidung schon nicht überall gerechtfertigt, in einer Betriebsverwal 
tung aber verhängnisvoll sind. Allerdings wäre es ungerecht, zu ver 
kennen, daß durch die Verwaltungsvorschriften und die Finanzordnung 
ein frischer Geist und das Bestreben ging, jedem Beamten möglichste 
Schaffensfreiheit zu sichern. Daß dies nicht gelungen ist, lag nicht an 
dem guten Willen, sondern an der Übertragung der Einrichtungen des 
Staatsbeamtentums. Die Folgen lassen sich durch das bekannte Iuristen- 
scherzwort bezeichnen, nach dem „das Leben ein perpstuierlicher, aber 
gänzlich erfolgloser K a m p s mit dem A k t e n b o ck" ist. Es würde 
zu weit führen, hier im einzelnen die Unmasse ständig sich wiederholender, 
geistige Anstrengung nicht erfordernder Entscheidungen aufzuzählen, die 
jetzt einen großen Teil der Tagesleistung der höheren Beamten aller
	        
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