Full text : Die Reichseisenbahnen

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Mit  dieser  Regelung  würden  Vorteile  in  mehrfacher  Beziehung  erreicht: ­
  Die  Behörde  würde  wieder  ein  einheitlicher  und  geschlossener
Körper,  der  leicht  übersehen  und  gelenkt  werden  kann.  Der  Zusammenhang ­
  und  das  Zusammenarbeiten  der  Mitglieder  werden  wieder  inniger,
ja  eigentlich  erst  wieder  ermöglicht.  Ferner  werden  die  Mitglieder  von
der  Last  des  laufenden  Kleindienstes  befreit  und  sind  in  der  Lage»  sich
den  größeren  Aufgaben  mit  voller  Kraft  und  innerer  Anteilnahme  zu
widmen,  statt  ihnen  mit  der  Besorgnis  vor  Überlastung  und  dem  Bestreben ­
  entgegenzusehen,  sie  durch  geeignete  ressortmäßige  Behandlung
entweder  von  sich  „abzuschieben"  oder  formell  zu  „erledigen"  —  was  die
notwendige  Folge  jeder  Überhäufung  mit  Kleinarbeit  ist.
Hier  fei  eine  kurze  Betrachtung  eingeschaltet:  Die  tiefgreifende ­
  seelische  Wirkung  organisakorischer  Mängel  tritt  gerade  bei  den
höheren  Beamten  nach  der  Regelerscheinung  in  den  deutschen  Verwaltungen ­
  zutage.  Vergleicht  man  ihr  Wesen,  ihre  Lebenslust
und  Tatkraft  mit  gleichstehenden  Schichten  der  freien  Berufe  und  der
Privatunternehmungen,  so  fällt  das  starke  Maß  an  Ermüdung  und
Resignation  auf,  das  man  geradezu  als  ein  Kennzeichen  des  normalen
Typus  des  höheren  Beamten  bezeichnen  muß.  Bezeichnend  ist,  daß  das
wenig  oder  gar  nicht  hervortritt  bei  denjenigen  Beamten,  die,  wie
z.  B.  Landräte  und  sonstige  Einzelbeamte,  in  verhältnismäßig  jungen
Jahren  in  Stellungen  gekommen  sind,  die  Raum  zur.  Entfaltung  einer
Persönlichkeit  bieten.  Das  sind  aber  Ausnahmen.
Es  wäre  fehlgehend,  die  Gründe  dieser  Erscheinung  etwa  nur  an
dem  Mangel  an  äußerer  und  innerer  Bewertung  zu  suchen,  der  manches,
aber  nicht  alles  erklärt;  denn  Staatsgesinnung  und  Selbstbewußtsein
der  Beamten  hätten  ihnen  darüber  doch  wohl  hinweggeholfen.  Die
Gründe  liegen  vielmehr  zu  einem  großen  Teil  in  der  Art  der  Verwendung
der  akademisch  gebildeten  Fachbeamten.  Diese  hat  unter  der  Übertragung ­
  der  Geschäftsmethoden  gelitten,  die  in  der  allgemeinen  Staatsverwaltung ­
  und  im  Gerichtswesen  durch  die  Bedeutung  der  Einzelentscheidung ­
  schon  nicht  überall  gerechtfertigt,  in  einer  Betriebsverwaltung ­
  aber  verhängnisvoll  sind.  Allerdings  wäre  es  ungerecht,  zu  verkennen, ­
  daß  durch  die  Verwaltungsvorschriften  und  die  Finanzordnung
ein  frischer  Geist  und  das  Bestreben  ging,  jedem  Beamten  möglichste
Schaffensfreiheit  zu  sichern.  Daß  dies  nicht  gelungen  ist,  lag  nicht  an
dem  guten  Willen,  sondern  an  der  Übertragung  der  Einrichtungen  des
Staatsbeamtentums.  Die  Folgen  lassen  sich  durch  das  bekannte  Iuristenscherzwort
  bezeichnen,  nach  dem  „das  Leben  ein  perpstuierlicher,  aber
gänzlich  erfolgloser  K  a  m  p  s  mit  dem  A  k  t  e  n  b  o  ck"  ist.  Es  würde
zu  weit  führen,  hier  im  einzelnen  die  Unmasse  ständig  sich  wiederholender,
geistige  Anstrengung  nicht  erfordernder  Entscheidungen  aufzuzählen,  die
jetzt  einen  großen  Teil  der  Tagesleistung  der  höheren  Beamten  aller
            
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