Full text : Die Reichseisenbahnen

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schränkte  Zeit  an,  auf  etwa  zehn  bis  zwölf  Jahre.
Dann  ist  der,  dessen  Leistungen  enttäuschen,  nicht  ein  unabwendbares
Schicksal  für  seine  Verwaltung,  das  hingenommen  werden  muß,  sondern
kann  in  absehbarer  Zeit  durch  schmerzlosen  Eingriff  entfernt  werden.
Sodann  gewähre  man  den  leitenden  Beamten  eine  namhafte  Gewinnbeteiligung. ­
  Diese  wäre,  da  mit  Reingewinnen  von  Bedeutung  in  der
nächsten  Zukunft  nicht  zu  rechnen  ist,  in  Bruchteilen  des  Betriebsüberschusses, ­
  d.  h.  des  Rohgewinnes,  zu  gewähren.
Anders  liegt  es  bei  den  übrigen  Beamtenklassen.  Für  sie  wird
der  Eisenbahndien  st  der  Lebensberuf  fein  und
bleiben  müssen.  Vorzeitige  Pensionierung  würde  wertlose  Existenzen ­
  in  großer  Zahl  schaffen  und  für  die  Verwaltung  zu  teuer  werden.
Hier  ließe  sich  aber  meines  Erachtens  ähnliches  durch  ein  korporatives
Bekeillgungssystem  erreichen.
Diese  Beteiligung  der  Angestellten  kann  aber  nicht  in  Form  einer
Gewinnbeteiligung  geschehen.  Die  Angestellten  können  in  ihren  Bezügen
nicht  von  der  Gestaltung  der  Jahresabschlüsse  abhängig  gemacht  werden,
um  so  weniger,  als  ihnen  ein  maßgebender  Einfluß  auf  die  Gestaltung
der  Ausgabeseite  kaum  wird  eingeräumt  werden  können.  Auch  gehören
die  Bezüge  der  Angestellten  zu  den  Selbstkosten,  nicht  zum  Gewinn.  Sie
müssen  daher  in  vollem  Umfange  vor  Berechnung  des  Betriebsüberschusses
angesetzt  werden.  Die  Beteiligung  der  Angestellten  wäre  also  unter  den
Betriebsausgaben  genau  so  zu  buchen,  wie  die  festen  Gehälter  und
Löhne.  Das  ist  folgendermaßen  zu  denken:
Im  Eisenbahnhaushalt  wird  neben  den  Gehältern  ein  b  e  st  i  m  m  -
ter  Prozentsatz  der  Betriebseinnahmen  als  Anteil
der  Ange  st  eilten  eingestellt.  Dieser  wird  etwa  so  hoch  bemessen,
wie  der  Aufwand  für  eine  doch  nicht  mehr  länger  aufzuschiebende  gerechte
und  billige  Reform  der  Dienstbezüge  sich  belaufen  würde.  Oder  mit
anderen  Worten:  Die  ohnedies  dringende  Gehaltsreform
wird  bei  der  R  e  i  ch  s  e  i  s  e  n  b  a  h  n  g  e  s  e  l  l  f  ch  a  f  t  in  Prämienform ­
  durchgeführt.  Damit  wäre  ein  Problem  gelöst,  das
in  letzter  Zeit  gerade  sehr  viel  erörtert  worden  ist,  nämlich  das  der
gleichmäßigen  und  fortlaufenden  Anpassung  der  Gehälter  an
die  Preisentwicklung.  Denn  es  kann  als  feststehend  angenommen ­
  werden,  daß  in  Friedenszeiten,  denen  wir  doch  hoffentlich  entgegengehen, ­
  die  Preise  in  Zeiten  der  Hochkonjunktur  steigen.  Mit  dieser  aber
wachsen  auch  Verkehr  und  Verkehrseinnahmen.  Es  würde  also
steigender  Verkehr  selb  st  tätig  Gehaltserhöhungen
bringen.
Auch  die  Verteilung  dieser  Einnahmeanteile  könnte  nach  ganz  neuen
Gesichtspunkten  geschehen.  Es  ist  möglich,  hier  in  die  Gehaltund
  Lohnpolitik  eine  gewisse  Selbstverwaltung  hinein ­
            
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